Worauf muß ein Alkoholiger bei der Scheidung achten?

  • hallo hemath,

    hört sich sicherlich hart an, aber das ist die einzig richtige entscheidung, die dein bekannter getroffen hat. mit verantwortung abgeben meint er sicherlich seine co-abhängigkeit, die er hat/hatte. er hat lange genug zu gesehen wie seine frau sich und die familie zu grunde richtet. er kann so nicht mehr weiter, es ist auch für die kinder besser. auf die scheidung hat es keinen einfluss, höchstens auf das sorgerecht für die kinder.

    offt ist es so, dass der trinkene partner erst durch den verlust seiner familie und sozialen kontakte eine chance hat und aufhört zu trinken.
    erst dann wird hilfe angenommen, schlimm, ist aber leider typisch für alkoholkranke.

    gruss schorni

  • Sofern sich das nicht zwischenzeitlich geändert hat, hat der Alkoholismus eines Partners aufschiebende Wirkung bei der Scheidung. Sprich, die Scheidung selbst wird nicht sofort ausgesprochen. Voaussetzung hierfür ist aber der Therapiewille des Alkoholikers.

    Der Anwalt des Alkoholikers kann z.B. anführen, dass die Scheidung einen Therapieerfolg gefährdet.

    Aber zum Bleiben kann niemand gezwungen werden.

    DerStaat sichert sich in einem solchen Fall damit auch gegen die evtl. aufkommenden Kosten (z.B. Sozialhilfe wegen Arbeitsunfähigkeit) ab.

    Finanziell bleibt also der scheidungswillige Partner in der Pflicht, sofern er dazu in der Lage ist.

    Ich persönlich finde das nicht so toll, aber die Gesetze sind nun mal so.

    Käthe

    Alkohol ist nicht die Antwort, aber beim Trinken vergisst man die Frage.

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