Matsu. Eine Angehörige stellt sich vor

  • Liebe Matsu,

    Die Übernahme der Betreuung durch (einen) Familienangehörige(n) wäre sogar die bevorzugte Variante, allein um eventuell spätere erbrechtliche Auseinandersetzungen nicht durch einen Außenstehenden abwickeln lassen zu müssen.

    Der Interessenskonflikt ist da natürlich vorprogrammiert...

    willst du damit sagen ihr wollt die Betreuung am liebsten selbst übernehmen? Wenn ja, warum? Oder verstehe ich dich hier falsch?

    Viele Grüße. Lea

  • Weißt du, ich frage vor allem danach, weil man sich durch die Übernahme einer Betreuung so sehr an den anderen Kettet. Bei allem was du bisher beschrieben hast, kann mehr Nähe und Einblick doch eigentlich nicht dein Ziel gewesen sein. Oder?

  • liebe Matsu,

    Es gibt zu mindestens hab ich das von einem Kunden, der heut trocken ist, auch die Möglichkeit, eine Therapie , wo er nur von entsprechenden ausgebildeten Fachleuten usw., machen kann.

    Bei dem war es so, daß ersteinmal, kein Kontakt zur Familie und oder Freunde gab, aber später dann.

    Vielleicht, wäre sowas auch für euch gut?

    Du könntest zur Ruhe finden und auch deine Eltern.

    Ich wünsche dir und deine Eltern jedenfalls alles lìebe und viel Kraft :*

  • Hallo Lea und Sunny,

    das Problem ist, dass ein Betreuer sehr weitreichende Rechte auch in Geldangelegenheiten hat. Ich kenne einen Fall, in dem ein Betreuer das Haus der von ihm betreuten dementen Frau weit unter Wert verkauft hat, als diese ins Pflegeheim mußte, ohne dass der entfernt lebende Sohn (und spätere Erbe) auch nur ein Mitspracherecht dabei gehabt hätte. So eine Situation möchte ich gerne vermeiden.

    Für die therapeutische Seite oder Grundversorgung fühle ich mich nicht zuständig, das kann und will ich auch gar nicht.

    Meines Wissens regelt eine Betreuung nur die „Lebensformalitäten“: Behördenkram, Krankenkasse, Unterbringung, Rentenantragstellung, Sozialhilfe, Taschengeld etc., wenn der zu Betreuende dazu selbst nicht in der Lage ist.

    Das zu tun, könnte ich mir vorstellen und das würde auch nicht allzuviel persönliche Nähe erfordern. Gelegentliche Besuche alle paar Wochen sind da auch nicht das Problem, wenn die Randbedingungen dann geklärt sind und entsprechende räumliche Distanz hergestellt ist.

    Ich hoffe, ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt ;)

  • hallo Matsu,

    eine Betreuung kann gesplittet werden. So kann z. bsp ein Betreuer nur für Teilbereiche bestellt werden. Bei dem Bereich Gesundheit wird dies oft vom Krankenhaus angeregt oder in die Wege geleitet.

    Dann entscheidet ein Richter darüber.


    lg Morgenrot

    Wer nicht hofft, wird nie dem Unverhofften begegnen. ( Julio Cortazar )

  • Ein Betreuer wird nur dann gestellt, wenn einige Voraussetzungen gegeben sind.

    Sind sie gegeben, wie z. B. , der Betroffene ist selbst nicht mehr und in der Lage voll geschäftsfähig zu agieren, wird ein Betreuer gestellt. Das entscheidet der Richter.

    Meist folgt eine Überprüfung innerhalb der Angehörigen, ob jemand in der Lage ist, einige Aufgaben zu übernehmen. Ist das gegeben, und wird es angenomnen , ist dieser der Betreuer. Die Überwachung bleibt jedoch in der Betreuung beim Amtsgericht weiter.

  • Liebe Matsu,

    erst habe ich nachgefragt, dann ging deine Antwort ganz genau in die Richtung die ich erwartet hatte und dann habe ich plötzlich innerlich gekniffen dir meine ursprünglichen Gedanken zu schreiben 🤦🏻‍♀️

    Egal… ich trau mich nun einfach…

    Die Betreuung für medizinische Angelegenheiten kann auch mal ganz plötzlich und unerwartet nötig werden, wenn zB. Jemand ins Koma fällt. Da wäre es ganz grundsätzlich ratsam, wenn ihr euch als Familie einen Notfallplan überlegt. Ein nasser Alkoholiker hat ja selten dauerhaft eine stabile Gesundheit.

    Den „Papierkram“ und das Medizinische auf zu teilen, klingt im ersten Moment echt attraktiv. Ein paar Anträge ausfüllen, sich alle Nase lang dafür zusammen setzen, Entscheidungen übernehmen die der anderen nicht mehr Treffen kann - das sollte ja fast ein Klacks sein, für jemanden der alle Sinne beisammen hat. Du darfst hier aber nicht vergessen, dass du gezwungen sein könntest diese Gespräche mit einem sturz Betrunkenen Gegenüber zu führen, der absolut nicht der Meinung ist, dass du in seinem Sinne handelst.

    Ich kenne deinen Bruder nicht. Du könntest dir aber ja mal innerlich ausmalen, wie seine Reaktion schlimmstenfalls ausfallen wird, wenn du ihm Taschengeld zuteilst und ob die von dir festgelegte Summe jemals ausreichen wird, für die Bedürfnisse die er damit stillen möchte.

    Aktuell übernehmen deine Eltern einige dieser Aufgaben und sicherlich möchtest du sie gerne entlasten. Es besteht nur leider auch die Gefahr, dass du dich noch zusätzlich rein ziehen lässt in die ganze Co Abhängigkeit, die bisher „nur“ deine Eltern betrifft.

    Du schreibst dein Bruder würde über kurz oder lang vermutlich zum Sozialfall. Deshalb nehme ich an, dir geht es bei dem beschriebenen Szenario zum Erben nicht um das Vermögen deines Bruders, sondern darum euer gemeinsames Erbe davor zu retten versoffen zu werden. Hier sollten deine Eltern definitiv vorbeugen. Durch zB. ein Berliner Testament würdet ihr Sicherheit rein bringen, bis irgendwann wirklich beide Elternteile gehen mussten.

    Wie das verbleibende Erbe aufgeteilt werden soll entscheiden bestenfalls deine Eltern. Was dein Bruder dann daraus macht malst du die vermutlich lebhaft aus. Sollte er weiterhin kein Interesse haben trocken zu werden, erscheint eine Betreuung durch dich natürlich wieder attraktiv. Es ist ein schrecklicher Gedanke, dass das Erbe der eigenen Eltern schlicht versoffen werden könnte.

    Bei all diesen Gedanken und Szenarien stellt sich aber immer die Frage, ob dein Bruder aufgrund seiner Erkrankung wirklich unzurechnungsfähig ist. Ob du tief in dir drin absolut sicher bist, dass er nicht mehr für sich selbst entscheiden kann.

    Ich musste mir diese Frage in meinem Leben schon mehrfach und für verschiedene Familienangehörige stellen. Die äußeren Umstände waren teilweise so, dass bei einem Anruf zum richtigen Zeitpunkt genügend formale Gründe erfüllt gewesen wären. Ich hätte die Betreuung definitiv erhalten oder sie einem Fremden überlassen können. Beide Varianten hätten eine Menge Geld gespart, das heute mir und meinen Kindern zur Verfügung stehen würde. Das tut manchmal echt weh und ärgert mich auch höllisch! Trotzdem bereue ich meine Entscheidung von damals keinen Augenblick.

    Ich persönlich kann und ich will nicht über das Leben von erwachsenen Menschen entscheiden! Auch nicht, wenn das in letzter Konsequenz Hunger, Obdachlosigkeit oder sich tot zu saufen bedeutet. Es ist nicht meine Entscheidung und ich kann auch niemanden davon abhalten der das so haben will.


    Es ist so ein sensibles und schwieriges Thema und ich hoffe sehr, dir nicht zu nahe zu treten. Ich wollte dir nur gerne Einblick in eine ganz persönliche andere Perspektive geben.

    Wenn man so eine Betreuung übernommen hat, dann steckt man erst einmal mit drin und das ruck zuck auch richtig tief.

    Lg Lea


  • Sollte das soweit kommen, empfehlt sich echt der Gang zum Notar der gleichzeitig Anwalt ist!

    Geht es um das versoffen des Elternhaus , kann ich hier etwas Ruhe reinbringen . Jeder der mit intriegriet ist , ist verpflichtet auch zum Wohlbefinden der Angehörigen zu handeln , das zwar an zweiter Stelle, aber sie sind verpflichtet.

    Das Berliner Testament ist da eine sehr gute Idee!

  • Liebe Lea,

    erst einmal herzlichen Dank für deine „Anteilnahme“ und deine ausführlichen Zeilen. Du hast mit deiner Einschätzung den Nagel auf den Kopf getroffen und unsere Situation exakt erfasst.

    Bislang war mein Bruder durch die elterliche Unterstützung durchaus noch in der Lage, im nüchternen Zustand rationale Entscheidungen zu treffen und sogar einen qualifizierten Beruf auszuüben, so dass ich ihn zur Zeit durchaus noch nicht als unzurechnungsfähig einschätzen würde.

    Aber inzwischen ist der Job weg, die Trunkenheitsexzesse werden häufiger und länger und in diesem Zustand (der meist tagelang anhält) ist er natürlich zu nichts zu gebrauchen und kümmert sich buchstäblich um gar nichts mehr. Nach der Ausnüchterung ist der Katzenjammer dann so groß, dass die Trinkerei gleich weitergeht. Wem erzähl ich das, diese Art Geschichten gibt es ja hier zuhauf zu lesen...

    Es wäre höchste Zeit, in der Familie mal gemeinsame Gespräche zu führen und Pläne für verschiedene Szenarien zu überlegen.

    Aber wie so oft, hoffen meine Eltern von Mal zu Mal auf Einsicht oder ein gütiges Schicksal, und nötige Entscheidungen werden gerne auf die lange Bank geschoben.

    Die Testamentsgeschichte ist zumindest schon geklärt.

    Es ist keine einfache Entscheidung, aber emotional Drinhängen tut man so oder so, und wenn man von den wiederkehrenden Eskapaden erfährt, steigt der Blutdruck und die Nachtruhe ist wieder mal dahin.

    Was ich allerdings tun werde, ist, meinen Bruder direkt selbst zu fragen, wie er ggf. zum Thema Betreuung steht und sich das vorstellt. Aber im nüchternen Zustand sieht er ja die Problematik nicht einmal.

    LG Matsu

  • Sollte das soweit kommen, empfehlt sich echt der Gang zum Notar der gleichzeitig Anwalt ist!

    Geht es um das versoffen des Elternhaus , kann ich hier etwas Ruhe reinbringen . Jeder der mit intriegriet ist , ist verpflichtet auch zum Wohlbefinden der Angehörigen zu handeln , das zwar an zweiter Stelle, aber sie sind verpflichtet.

    Das Berliner Testament ist da eine sehr gute Idee!

    Klingt schon mal beruhigend.

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