Beiträge von Donna

    Hallo Maggy,

    beim Lesen in deinem Thread kam mir die Idee: was wäre mit einem gemeinsamen Termin bei einer Beratungsstelle? Dort könnten evtl. mit Hilfe eines neutralen Beraters eure Positionen klarer herausgearbeitet werden. Vielleicht käme dabei auch nur für dich heraus, dass und warum es defintiv nicht geht mit euch beiden. Aber vielleicht könntest du dann besser einen Haken hinter die Beziehung machen. Oder es könnte ein möglicher Weg erarbeitet werden...

    Vielleicht ist das auch eine Schnapsidee (was für ein Begriff in diesem Forum). Jedenfalls schoss mir das so durch den Kopf, da bei mir der Eindruck entstand, dass du irgendwie nicht wirklich vorwärts oder rückwärts kommst.

    Schönen Abend
    Donna

    Hallo Reiner,

    ich gehe jetzt einmal nicht auf die zwischenmenschliche Seite ein, sondern nur auf die gesetzliche Betreuung:
    es liegt nicht in deiner Hand, ob ein Betreuer bestellt wird. Du kannst dies anregen beim Amtsgericht. Dieser Anregung muss das Amtsgericht nachgehen. Normalerweise wird erst ein Sozialbericht mit einer Stellungnahme vom Sozialpsych. Dienst eingeholt. Falls im Bericht eine Betreuung mit Vorschlag der als erforderlich angesehenen Aufgabenkreise befürwortet wird, wird das Amtsgericht einen psychiatrischen Gutachter mit einem Fragenkatalog für ein Gutachten beauftragen .
    Der Gutachter wird eine Diagnose stellen und wird vorschlagen, welche Aufgabenkreise er ggf. für angebracht hält. Voraussetzung ist, dass er eine(drohende) seelische Behinderung attestiert. Sollte der Gutachter, in deinem Fall, eine Betreuung mit dem Aufgabenkreis Sorge für die Gesundheit für erforderlich halten, wird der Richter in einer persönlichen Anhörung sich davon überzeugen müssen, ob auch er der Auffassung ist, dass diese eingerichtet werden muss.
    Sollte deine Frau strikt gegen die Einrichtung einer Betreuung sein, wird vermutlich keine eingerichtet werden, es sei denn, es ist Gefahr in Verzug , bzw. sie kann durch die bestehende (oder drohende Behinderung) absolut nicht übersehen, dass ein Nichthandeln erhebliche gesundheitliche Schädigungen oder sogar ihren Tod nach sich ziehen würde.
    Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass zunächst Angehörige oder andere geeignete Personen gefragt werden sollen (Ehrenamt), bzw. der zu Betreuende einen Vorschlag machen darf.
    Sollte keine geeignete ehrenamtliche Person zur Verfügung stehen, wird ein Berufsbetreuer bestellt werden. Dieser kostet Geld, sofern nicht Mittellosigkeit vorliegt, und zwar nach einem fest vorgeschriebenen Stundenkontingent bei einem fest vorgeschriebenen Stundensatz. ( also Pauschalen: ab dem 2. Betreuungsjahr sind das pro Monat 4,5 Stunden á 44,00 Euro=2376 Euro im Jahr bei vermögenden Betreuten in eigener Wohnung,und vorher im 1. Betreuungsjahr bedingt durch eine höhere Stundenzahl noch mehr). Bei mittellosen Personen bezahlt die Staatskasse die Betreuervergütung.

    4,5 Stunden im Monat (bei Mittellosigkeit 3,5 Stunden) ab dem 2. Jahr sind nicht wirklich viel Zeit und da ist z. B. auch die Fahrzeit enthalten, Telefonate, Büroarbeit, Gespräche mit dem Arzt...).
    Sollte der Betreuer nur die Sorge für die Gesundheit inne haben, kann deine Frau sich jederzeit z. B. selber aus dem Krankenhaus entlassen. Gegen ihren Willen kann sie nur festgehalten werden, indem ein Unterbringungsbeschluss erwirkt wird. Dieser darf auch nur unter strengen Auflagen erfolgen: ein unabhängiger Gutachter (nicht der behandelnde Arzt) muss die Erforderlichkeit attestieren, eine persönliche Anhörung durch einen Richter muss erfolgen, es muss eine zeitliche Festlegung/Begrenzung geben, nur so lange wie absolut erforderlich. Sollte der Beschluss auslaufen, kann sich deine Frau wieder sofort selbst entlassen.

    Ich denke, die Möglichkeiten des Betreuers auf den zu Betreuenden einzuwirken im Sinne einer Einsicht erwirken, Zuführung zu einer Heilbehandlung und Heilung sind nur sehr, sehr begrenzt.
    Der Betreuer ist der zu betreuenden Person zur Seite gestellt und nicht den Angehörigen!


    Ein Betreuer kann aber trotzdem eine wirkliche Entlastung für die Angehörigen bedeuten, wenn z. B. eine Zwangseinweisung so über eine außenstehende Person betrieben wird und nicht über den Ehegatten (welche Auswirkungen hat das auf eine Beziehung, wenn der eine die "Macht" hat, den anderen unterbringen zu lassen im schlimmsten (oder besten) Fall?)
    Der Betreuer kann ganz bewusst und emotional (professionell) distanziert die Rolle des Buhmannes einnehmen, jedoch hat er auch eine schwierige Position, wenn ihm z. B. die Angehörigen in den Rücken fallen, wenn er evtl. auch unliebsame Entscheidungen trifft, die die Angehörigen nicht gut finden.

    Und, wenn denn eine Betreuung als erforderlich befunden wurde, kann man als Außenstehender, wenn einem das Ergebnis nicht gefällt, nicht einfach sagen, dass man das nicht mehr will. D. h. es wurde eine Notwendigkeit festgestellt und die kann man als Außenstehender nicht nach Belieben abändern. Es wird vom Gericht von vornherein eine Frist festgelegt, nach der die Betreuung über die weitere Notwendigkeit überprüft wird (ich glaube der längstmögliche Zeitraum ist nach 7 Jahren).
    Der Betreute selber kann zu jedem Zeitpunkt einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung stellen. Das Gericht muss dann wiederum diesen Antrag prüfen.

    Ich hoffe, ich habe das einigermaßen verständlich und lesbar geschrieben und vielleicht auch evtl. eine Frage von dir beantwortet?

    Liebe Grüße
    Donna

    Zitat

    Momentan jemand im Forum, der auch am aufhören ist, kürzlich aufgehört hat oder BALD aufhören möchte????

    Hallo,

    bei mir ist das im Januar zwar bald schon 8 Jahre her, seit ich Ex-Raucherin bin. Aber trotzdem freue ich mich jedes Mal wenn mir bewusst wird bei irgendeinem Anlass, dass ich nicht mehr rauchen MUSS, ich keinerlei Verlangen mehr spüre und ich weiß, dass ich das NIE mehr wieder haben will und keine Zigarette so gut schmecken kann, dass ich mich wieder in die Abhängigkeit begebe. Frei davon zu sein macht mir manchmal regelrechte Glücksgefühle und ich bin sehr dankbar, empfinde es fast als Gnade, dass mir das geschenkt wurde.

    Neulich habe ich bei meinem jüngsten Sohn mitgekommen, dass er sich gedanklich mit dem Aufhören beschäftigt und einen ersten Schritt mit E-Zigarette gegen die Gewohnheit anzugehen versucht. Ganz stolz hat er mir erzählt, dass er es seit 1 Woche nun ohne "echte" Zigaretten ausgehalten hat, er nichts vermisst hat und dass er dann so langsam den Rest auch noch angehen möchte. Mich würde das sooo freuen, wenn er es schaffen würde.

    Liebe Grüße und viel Erfolg allen, die es schaffen möchten
    Donna[/quote]

    Hallo Matthias,
    danke für die Antwort!

    Zitat

    mach doch mal n eigenen faden auf - da bekommst du sicher mehr antworten (und s bleibt übersichtlicher)

    ...hab ich. Bei den Tagebüchern im geschützten Bereich.

    Ich lese dich übrigens in deinem Faden und alle deine Statements sehr gerne. Deine Schreibe strahlt etwas sehr Beruhigendes für mich aus.

    Liebe Grüße
    Donna

    Hallo Olli,

    Zitat

    Trotzdem habe ich nun den Drang dich zu fragen ob du wirklich bei etwas Hilfe brauchst um dann auch direkt bereit zu sein diese zu geben.


    :D könnte einen Gärtner gebrauchen und einen Hausmeister. D. h. ich würde gerne diese anstrengenden und von mir ungeliebten Tätigkeiten abgeben, aber Hilfe bei etwas wirklich wichtigem brauche ich nicht.
    Da fängt dann nämlich eins meiner Themen an:
    - ich kann nicht um Hilfe bitten, lieber kaufe ich mich frei und ich will auf gar keinen Fall jemandem etwas schuldig sein.
    Und um ja nicht in die Situation zu kommen jemandem etwas schuldig zu sein, schenke ich lieber sehr großzügig und helfe lieber anderen ohne Gegenleistung zu wollen.
    Irgendwie ist das auch eine ziemliche Macke ,so eine Art um jeden Preis unabhängig sein zu wollen...

    Liebe Grüße
    Donna

    Hallo Slowly,

    Zitat

    Ich dachte mir, dass ich mit ihm sprechen werde, locker, wenn er einmal wieder bei uns ist oder ich ihn sonst irgendwo erwische und bestimmt werde ich ihm auch davon berichten, was der Alkohol mit mir gemacht hat.

    ...diese Variante spricht mich am Meisten an. Das könnte doch ein erster Schritt sein und danach könntest du entscheiden, ob du denkst, ob das ausreichend war, oder ob du einen Schritt weiter gehen möchtest (Oma oder Eltern ansprechen).
    Und ganz besonders gut finde ich, wenn du tatsächlich darüber mit ihm sprichst, was der Alkohol mit dir gemacht hat. Ich könnte mir vorstellen, dass das auch als Grund, weshalb du es ansprichst, glaubhafter als alles andere ist...Und dass du ihm vielleicht sagen kannst, woran man sehen kann, dass der Konsum problematisch ist und wann man nicht mehr die Kontrolle hat und was man dann tun kann, wenn man sich dessen bewusst geworden ist...

    Tja, und andersrum betrachtet, hätte mich jemand früher auf den Alkohol-/Drogenkonsum meines Sohnes angesprochen, ich weiß nicht, ob ich in der Lage gewesen wäre, damit so umzugehen, dass ich evtl. etwas bei meinem Sohn durch erzieherische Maßnahmen hätte ändern können. Ich ahnte, oder wusste es doch eigentlich. Manchmal denke ich mir, dass darin meine Hauptschuld besteht, dass ich eben nicht konsequent und entschieden genug eingeschritten bin bei den Anzeichen, die es ja im Grunde schon im Jugendlichenalter gab.
    Ich hoffte immer das sei nur eine wilde Phase und würde sich wieder geben. Hat es nicht, leider!

    Wie sieht das eigentlich dein Sohn? Sieht er es ebenfalls als problematisch an bei seinem Freund und würde er es gut finden, wenn du "dich einmischt"?

    Liebe Grüße
    Donna

    Hallo Monty,

    seit deinem letzten Eintrag hier sind mehr als 4 Jahre vergangen.
    Es würde mich sehr interessieren, wie heute der Stand zwischen dir und deinem Sohn ist und wie es für deinen Sohn weiter gegangen ist.

    Ich selber stecke noch tief drin in der Sorge und der Angst um meinen alkoholabhängigen (und vielleicht auch noch von anderen Substanzen abhängigen) Sohn und bin anscheinend, wie es mir gerade selber so vorkommt, auf der Suche nach ´happy ends´, die mir Mut machen sollen und evtl. mögliche Wege zeigen...

    Liebe Grüße
    Donna