Hallo Faile,
deshalb meinte ich ja, dass Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht behalten solltest. Dann bezieht sich die Betreuung fast nur noch aufs finanzielle.
Aber ich kann verstehen dass es um so schwerer ist, wenn man schlechte Erfahrungen gemacht hat.
Hatten wir auch, der erste Betreuer hat meine Schwägerin in Hinterpusemuckel in ein Pflegeheim gesteckt, wo man Sie wegen der Entfernung kaum besuchen konnte. Heute lebt sie wieder zu hause. Hat einen anderen Betreuer, der ihr Geld einteilt und ab und an vorbeischaut ob alles OK ist.
Ideal ist es nicht, aber wenigstens einigermassen menschenwürdig.
l.G. Käthe