Ablehnung des Therapieantrages

  • soweit mir bekannt ist, werden zur Therapie nur entgiftete "Patienten" zu gelassen..

  • Allo

    Zitat von MrHardcore

    ich habe keine ahnung, was du mit dieser spitzfindigkeit beweisen willst. aber wenn schon oberlehrer, dann bitte richtig: [...]


    Wie kommst Du darauf, daß ich was beweisen will? Welche Spitzfindigkeit
    meinst Du denn? Ich neig' allerdings dazu, meine Behauptung zu belegen.
    Und ja, ich bin durchaus spitzfindig. 8)

    Zitat von MrHardcore

    der kostentraeger in form des rentenversicherungstraegers nimmt auf die art des therapieansatzes keinen einfluss. das ist richtig.


    :shock:
    Äh... wenn ich den ersten Beitrag dieses Threads richtig gelesen hab' (was
    ich durchaus glaub'), geht's eben genau darum, daß der Rentenversicher
    Einfluß nimmt. Wenn jemand angibt, schon mal Kontakt zu sogenannten
    "harten" Drogen gehabt zu haben, so wird gern 'ne entsprechende Klinik
    zugewiesen. Der Rentenversicherer tut Geld raus, und dementsprechend
    will er Erfolge sehen. Ob dieser Einfluß immer "pädagogisch wertvoll" ist,
    will ich mal dahingestellt sein lassen.

    Zitat von MrHardcore

    verlangen in der ueberwiegenden masse eine entgiftung, bevor der patient die therapie antritt.


    Und wenn der zukünftige Patient zwischen Entgiftung und Therapie (und
    das kann schon mal 'ne Weile dauern) dann wieder trinkt und mit Promille
    in die Klinik kommt, dann schicken sie ihn wieder weg, ja? Das hab' ich
    gaaanz anders in Erinnerung. Kliniken sind Wirtschaftsbetriebe, die Geld
    einbringen sollen. Außerdem gehört der Rückfall zum Krankheitsbild.

    Aber im Grund' ist das auch egal. Wie ich schon schrieb: Widerspruch und
    schauen was geht.

    Eingemischt hab' ich mich nur deshalb, weil hier verschiedene Süchte und
    deren Behandlung in einen Topf geworfen wurden mit der Vermutung, daß
    Tommibln sich halt irgendwie drücken will. Wer weiß, vielleicht will er sich
    ja wirklich drücken; das ist aber kein Grund zu suggeriern, daß es völlig
    wurscht ist, in welche Klinik er geht, hauptsache die macht irgendwie in
    Sucht oder so. Wer geht zum HNO-Arzt, wenn er sich den Arm gebrochen
    hat, nur weil's auch 'n Arzt ist? (Ok, nicht alles, was hinkt, is'n Vergleich,
    sorry :oops:)

    Zitat von MrHardcore

    die klinik wird passen, es ist eher die frage, ob deine einstellung zur therapie passt.


    Die Klinik wird passen? :shock: Kann es sein, daß Du an die unumstößliche
    Kompetenz von Sachbearbeitern beim Rentenversicherer glaubst?

    Vielleicht hat er aber auch nur Angst, daß der Klinikaufenthalt für die Katz'
    sein könnt', weil's eben nicht (direkt) um die Alkoholkrankheit geht. Und
    das ist angesichts der Rückfallquoten schon in den auf Alkoholkrankheit
    spezialisierten Fachkliniken
    auch nicht ganz unbegründet. Das würd'
    eher für seine Einstellung sprechen, oder?

    Lieben Gruß
    Jürgen

    >> Sorgen Sie dafür, daß es Ihnen gut geht. <<

  • Zitat von Ghiuirgean

    wenn er sich den Arm gebrochen
    hat, nur weil's auch 'n Arzt ist? (Ok, nicht alles, was hinkt, is'n Vergleich,
    sorry :oops:)

    wenner hinkt hatter sich vieleicht auch n bein gebrochen?

    Zitat

    Widerspruch und schauen was geht.

    genau - oder ablehnen + neu beantragen < vorher mit m behandelnden arzt klären

    glück auf

    :D
    matthias

    trocken seit 25.4.1987 - glücklich liiert - 7 Kinder - 17 Enkel

  • Widerspruch hilft!
    Meinem Widerspruchsantrag ist auf Seiten des Rentenversicherungssträger stattggegeben worden. Heureka!

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