soweit mir bekannt ist, werden zur Therapie nur entgiftete "Patienten" zu gelassen..
Ablehnung des Therapieantrages
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Tommibln -
12. Oktober 2010 um 08:22
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Allo
Zitat von MrHardcoreich habe keine ahnung, was du mit dieser spitzfindigkeit beweisen willst. aber wenn schon oberlehrer, dann bitte richtig: [...]
Wie kommst Du darauf, daß ich was beweisen will? Welche Spitzfindigkeit
meinst Du denn? Ich neig' allerdings dazu, meine Behauptung zu belegen.
Und ja, ich bin durchaus spitzfindig.Zitat von MrHardcoreder kostentraeger in form des rentenversicherungstraegers nimmt auf die art des therapieansatzes keinen einfluss. das ist richtig.
Äh... wenn ich den ersten Beitrag dieses Threads richtig gelesen hab' (was
ich durchaus glaub'), geht's eben genau darum, daß der Rentenversicher
Einfluß nimmt. Wenn jemand angibt, schon mal Kontakt zu sogenannten
"harten" Drogen gehabt zu haben, so wird gern 'ne entsprechende Klinik
zugewiesen. Der Rentenversicherer tut Geld raus, und dementsprechend
will er Erfolge sehen. Ob dieser Einfluß immer "pädagogisch wertvoll" ist,
will ich mal dahingestellt sein lassen.Zitat von MrHardcoreverlangen in der ueberwiegenden masse eine entgiftung, bevor der patient die therapie antritt.
Und wenn der zukünftige Patient zwischen Entgiftung und Therapie (und
das kann schon mal 'ne Weile dauern) dann wieder trinkt und mit Promille
in die Klinik kommt, dann schicken sie ihn wieder weg, ja? Das hab' ich
gaaanz anders in Erinnerung. Kliniken sind Wirtschaftsbetriebe, die Geld
einbringen sollen. Außerdem gehört der Rückfall zum Krankheitsbild.Aber im Grund' ist das auch egal. Wie ich schon schrieb: Widerspruch und
schauen was geht.Eingemischt hab' ich mich nur deshalb, weil hier verschiedene Süchte und
deren Behandlung in einen Topf geworfen wurden mit der Vermutung, daß
Tommibln sich halt irgendwie drücken will. Wer weiß, vielleicht will er sich
ja wirklich drücken; das ist aber kein Grund zu suggeriern, daß es völlig
wurscht ist, in welche Klinik er geht, hauptsache die macht irgendwie in
Sucht oder so. Wer geht zum HNO-Arzt, wenn er sich den Arm gebrochen
hat, nur weil's auch 'n Arzt ist? (Ok, nicht alles, was hinkt, is'n Vergleich,
sorry )Zitat von MrHardcoredie klinik wird passen, es ist eher die frage, ob deine einstellung zur therapie passt.
Die Klinik wird passen? Kann es sein, daß Du an die unumstößliche
Kompetenz von Sachbearbeitern beim Rentenversicherer glaubst?Vielleicht hat er aber auch nur Angst, daß der Klinikaufenthalt für die Katz'
sein könnt', weil's eben nicht (direkt) um die Alkoholkrankheit geht. Und
das ist angesichts der Rückfallquoten schon in den auf Alkoholkrankheit
spezialisierten Fachkliniken auch nicht ganz unbegründet. Das würd'
eher für seine Einstellung sprechen, oder?Lieben Gruß
Jürgen>> Sorgen Sie dafür, daß es Ihnen gut geht. <<
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Zitat von Ghiuirgean
wenn er sich den Arm gebrochen
hat, nur weil's auch 'n Arzt ist? (Ok, nicht alles, was hinkt, is'n Vergleich,
sorry )wenner hinkt hatter sich vieleicht auch n bein gebrochen?
ZitatWiderspruch und schauen was geht.
genau - oder ablehnen + neu beantragen < vorher mit m behandelnden arzt klären
glück auf
matthias -
Widerspruch hilft!
Meinem Widerspruchsantrag ist auf Seiten des Rentenversicherungssträger stattggegeben worden. Heureka! -
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