Servus Melli,
Du machst Dir hier Gedanken "um des Kaisers Bart". Aber gut, ich will es mal so erklären:
Wenn jemand es nicht schafft, trotz Androhung von Kosequenzen ohne Alkoholfahne zum Dienst zu erscheinen, dann ist der Verdacht naheliegend, dass derjenige ein Alkoholproblem hat.
Ist es also ein Alkoholiker, dann würde ich ihn nach Deiner Beschreibung unter die "Rubrik Spiegeltrinker" einordnen.
Das heisst, der Betroffene muss einen gewissen Alkoholspiegel aufrecht erhalten, um nicht in Entzugserscheinungen zu fallen. Da der Körper jedoch permanent auch Alkohol abbaut, muss der Suchtkranke regelmässig Alkohol "nachfüllen".
Aber um es jetzt auf den Punkt zu bringen: so lange dieser Mensch seine Krankheit nicht akzeptiert und von sich aus nicht etwas gegen die Sucht unternehmen will, wird ihm niemand helfen können. Auch nicht mit Zwangsmassnahmen.
Was euch jedoch keinesfalls hindern sollte, Druckmittel wie Abmahnung / Kündigung einzusetzen, um ihm klar vor Augen zu führen, dass das Ausleben seiner Sucht an diesem Ort nicht toleriert wird und er etwas unternehmen muss. Dies gilt in besonderem Masse dann, wenn Leib und Leben anderer (hier: Kinder) von seinem Tun und Lassen abhängen.
LG
Spedi