Hallo zusammen.
Ich muss mich mal wieder mitteilen. Ich bin so was von fertig. Gestern rief mich plötzlich das Jugendamt an. Ich möchte doch bitte zu einem Gespräch mit der Mutter ins Büro kommen.
Dort beteuerte Sie, dass Sie in den letzten Tagen schon alles unternommen hat um in eine Therapie zu kommen. (Ich frage mich wie, am Wochenende und mit dem Feier- und Brückentag dazwischen.) Dort hat Sie auch zugegeben, dass Ihre Primärerkrankung das Borderline-Syndrom ist und diese Erkrankung primär sei und die Alkoholabhägigkeit nur eine Folge daraus.
Dadurch das wir noch das gemeinsame Sorgerecht haben hat Sie darauf bestanden, das Kind zu sehen und auch Umgang mit Ihm zu haben. Das Judendamt konnte auch nicht anders, da meine Frau nüchtern und vernünftig erschien, als von mir einen Vorschlag zur gemeinsamen Aufsicht einzufordern, weil ja auch eine Entfremdung nicht gewünscht ist.
Also wechselt für zunächst 4 Wochen alle 3 Tage unser Sohn zwischen uns hin und her. Sie hat fest behauptet, dass ich dem Kind eingeredet haben soll, dass er nicht zu Ihr will. Jetzt werden Sie und Oma alle drei Tage das Kind so bearbeiten, dass ich der böse bin und er nicht mehr zu mir wollen wird.
Der schrittweise Räumung der Wohnung hat Sie jedenfalls zugestimmt. Ein Vorteil für mich, aber ich kann nicht zulassen, dass das Kind immer wieder hin und her gerissen wird.
Dann will Sie auch noch mit dem Kind auf Therapie gehen. Hallo? Geht es noch? Wie oft soll das Kind denn noch in Therapie? Letztes Jahr war Sie doch erst mit dem Kind 3 Monate weg und es hat nichts gebracht. Also ich denke, dass man von der Mutter aufgrund der schwere der Erkrankung nun doch erwarten kann, dass Sie sich ohne jegliche Belastungen zunächst einmal alleine in Therapie begibt ohne dabei das Kind mit ständigen Ortsabwesenheit zu quälen. Die soll doch bitte erstmal vernünftige und dauerhafte Therapieerfolge nachweisen, bevor Sie irgendwelche Dinge plant.
Ich habe heute beim Familiengericht den Antrag auf einstweilige Anordnung der Sorgepflicht gestellt. Ich habe alle meine Bedenken und alle Vorkommnisse der letzten Zeit sorgfältig dokumentiert. Ich hoffe doch, dass der Richter da meinen Forderungen zum Wohl des Kindes folgt. Sie kann Ihn ja gerne sehen, aber nicht alleine für Ihn sorgen und bitte dann nur mit Aufsicht.
Ist schon komisch. Den Führerschein hat Sie komischerweise mit dusel immer irgendwie behalten, obwohl Sie schon mehrere Unfälle auch im betrunkenen Zusand hatte, aber den Führerschein für Kinder sollte man da doch auch noch einführen.
Gut dass ich hier schreiben kann. In meiner Familie ist die Belastung auch sehr groß. Meine Mutter ist nicht gerade gesund und hält dem Stress auch nicht sehr lange Stand.
LG Spacy