Hallo bigear & herzlich willkommen im Forum,
auch ich absolviere zur Zeit eine teilstationäre Therapie, d. h. ich bin am Ende jeden Tages wieder zu Hause & muss mein gewöhnliches Tagewerk außer meinen Beruf nebenher erledigen. Für mich persönlich hat sich diese Form als die richtige herausgestellt, weil ich immer wieder Gelegenheiten brauche, mich von anderen zu isolieren & nicht gerade gesellig bin.
Damit habe ich schon etwas sehr wichtiges angedeutet: Für jede Person bedarf es in verschiedenen Lebenssituationen auch andere Therapieformen. Wer z. B. seinen Freundeskreis vor allem in der Kneipe hat, kommt für eine teilstationäre Therapie nicht in Frage. Auch ist eine gewisse stabile Abstinenz vorher sehr hilfreich & wird teilweise auch gefordert.
Eine stationäre Therapie hat den Vorteil, dass sich der Patient um nichts anderes kümmern muss außer seinen persönlichen Angelgenheiten (Wäsche usw.). Eine solche Therapie ist natürlich intensiver, hat aber auch den Käseglockeneffekt zur Folge, der nicht für jederman erträglich ist.
Zusätzlich gibt es noch die Einzeltherapie, über die ich dir allerdings nichts erzählen kann außer, dass sie über mehrere Jahre läuft.
Welche Therapieform nun die für dich geeignte ist, dürfte sich im Laufe der Entgiftung herausstellen, jedenfalls wird so etwas dabei auch besprochen. Sinnvoll ist es allemal, dem fachärztlichen Rat zu folgen (bei mir war es ein Schlag ins Wasser, aber das tut nichts zur Sache). Die persönlichen Wünsche sollten allerdings nicht unberücksichtigt bleiben. Immerhin gibt es auch in der Ausrichtung & in der Hausordnung der stationären Einrichtungen erhebliche Unterschiede. Prinzipiell gilt allerdings, dass man dich nicht gegen deinen Willen in eine bestimmte Therapieform oder auch in eine bestimmte Klinik zwingen kann. Festgelegt wird die Klinik jedoch vom Kostenträger d.h. in der Regel vom Rentenversicherungsträger.
Gleiches gilt auch für die Zuzahlung zur Therapie. Bei stationären Einrichtungen ist ein Tagessatz von 10 € für maximal 42 Tage üblich, die teilstationären verzichten i.d.R. auf diese Einnahmen, so sie überhaupt dazu befugt sind. Der Tagessatz ist nämlich mit dem Selbstkostenbeitrag in den Krankenhäusern vergleichbar.