Hallo Gerela und herzlich willkommen
Für die Übernahme der Kosten einer Langzeittherapie ist die „Deutsche Rentenversicherung“ zuständig und nicht die Krankenkasse (ab 1.10.2005 führen alle Rentenversicherungsträger diesen Namen, früher LVA, BfA). Rede mit der Suchtberatung (Caritas oder Diakonie, je nach Gebiet) die auch den Sozialbericht anfertigen. Diese Stelle sollte dir weiterhelfen können.
VG Henri