Alkohol-Krampf

  • Hallo Heinz

    so ein Krampfanfall,wenn es einer war ist sehr gefährlich ist wie ein eleptischer Anfall,dabei sterben massenweise Gehirnzellen ab,natürlich sofort den Notarzt rufen.

    Es können bei Entzug sowie auch bei nassen Alkhoholokern diese Anfälle auftreten,meistens werden sie chronisch,es wäre gut vorbeugend ein Medikament einzunehmen.

    alles Gute für euch
    Andrea

  • hallo heinz,
    ich lese in deinem kurzen bericht bisher nur von bewußtseinsstörungen deines vaters mit unwillkürlichem urinabgang aber keine beschreibung von wirklichen krämpfen. damit will ich hier nichts verharmlosen sondern nur darauf aufmerksam machen, daß erstmal die diagnose feststehen muß, bevor man sich weiter unterhält. solche bewußtseinsstörungen -auch mit krämpfen- können auch viele andere ursachen haben, selbst wenn dein vater auch alkoholiker ist.
    unabhängig von der urache sollte bei solchen zuständen der notarzt gerufen werden.

    der umgang mit der alkoholkrankheit steht auf einem anderen blatt. offenbar ist dein vater ein "nasser alkoholiker, dem (noch) die einsicht und der wille fehlen, trocken werden zu wollen. so wie du es schilderst, hast du meiner meinung nach keine chance, positiv auf ihn einzuwirken.

    alles gute
    max

  • Hallo Heinz

    Ein Krampf sieht meiner Meinung nach anders aus. Ungeachtet dessen, ob es ein Krampf war oder nicht, bei diesen Anzeichen kannst du nur den Notarzt rufen. Besser, den Notarzt einmal zuviel alarmiert, als einmal zuwenig.

    Dass man ihm nicht ansieht, wenn er etwas getrunken hat, kann daran liegen, dass sich seine Alkoholtoleranz erhöht hat und er deshalb mehr trinken muss, um die gleiche Wirkung zu erzielen als früher.

    VG Henri

  • hallo heinz,
    ich habe vorhin überlesen, daß du vom "rtw" geschrieben hast. das ist natürlich auch völlig in ordnung. diese alarmierung sollte bei den beschriebenen bewußtseinsstörungen -ohne oder mit muskelkrämpfe/n- auf jeden fall erfolgen, da sie auch einmal noch viel ernstere vorboten als "entzugs-anfälle" sein können.
    hier in berlin entscheidet die berufsfeuerwehr an hand der geschilderten
    krankheitszeichen, ob "naw" und/oder "rtw" ausrücken.

    viele grüße
    max

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