Vom Antrag bis zur Langzeittherapie

  • Hallo jolien,

    und willkommen im Forum.

    Ist oder war Dein Freund denn schon bei einer Suchtberatungsstelle.
    Über die Beratungsstelle wird nämlich üblicherweise der Antrag gestellt.

    Bevor aber der eigentliche Antrag an den Kostenträger geleitet wird sind ein paar Dinge Vorraussetzung.

    Eine ärztliche Stellungnahme mit Beführwortung.
    Eine ausführliche Sozialanamnese des Sozialarbeiters der Suchtberatungsstelle. Dieser Bericht ist eigentlich das, was am längsten dauert.

    Meine Sozialarbeiterin machte es damals bei mir auf meinen Wunsch "dringlich" und nachdem der Antrag raus war kam ziemlich schnell die Bewilligung.

    Also, falls noch nicht geschehen, rate ich dazu, dass Dein Freund eine Suchtberatungsstelle aufsucht.

    Und ein Satz sei mir in dem Zusammenhang erlaubt.
    Er muss es wollen und er muss es machen. Das kann und sollte ihm keiner abnehmen !!!

    Gruss Joachim

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