Hallo,
ob das Jugendamt für dich noch zuständig ist,ist Ermessenssache.
Bist du inärztlicher oder therapeutischer Behandlung?
Die können ein Schreiben aufsetzen,dass es nötig ist,dass du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst.
Wenn dir deine Eltern nichts zahlen,kannst du zur Arge gehen,die treten dann in Vorleistung...wenn du eine bescheinigung hast und holen sich dann das geld von deinen Eltern zurück.
So in etwa ....
LG
Susanne