Alkoholkranker möchte Entziehungskur machen und nun?

  • Hallo wf und herzlich willkommen

    Deine Fragen weichen alle von dem Alltäglichen ab. Bevor ich deshalb Antworten gebe, bei denen ich nicht von der Richtigkeit überzeugt bin, lasse ich es lieber ganz. Die Besonderheiten sind die Stichpunkte, Rentner, Lebensalter und Beamter, bzw. wer übernimmt die Kosten.

    Im „Normalfall“ stellt die Suchtberatung den Antrag auf Kostenübernahme bei der Rentenversicherung. Weil aber die damalige Therapie wie du schreibst, vom Arbeitgeber organisiert wurde, also die Suchtberatung nicht eingeschaltet wurde, vermute ich, dass es da eine Sonderregelung für Beamte gibt. Um das gewahr zu werden, frag erst mal bei der Suchberatung (Suchbegriffe sind Caritas, Diakonie, psychosomatischer Dienst oder auch Suchtberatung) nach. Auch der Hausarzt könnte das wissen.

    Von der Suchtberatung weiß ich, dass die Kliniken vorschlagen, von denen man sich dann eine aussuchen kann. Natürlich muss dort dann auch ein Platz frei sein.

    Ob sich hier im Forum jemand mit der rechtlichen Seite auskennt, ist mir nicht bekannt, aber wenn, dann wird er sicherlich etwas dazu schreiben. Vorsicht ist bei eigenen Erfahrungen geboten, da in den letzten Jahren immer wieder durch Gesundheitsreformen geändert wurde.

    Wenn eine stationäre Therapie für ihn nicht in Frage kommt, dann könnte es trotzdem noch die Möglichkeit einer ambulanten Therapie geben. Kann aber auch alles bei der Suchtberatung geklärt werden.

    Viele Grüße
    Henri

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