Hallo,
es gibt in Deutschland Betreuer bzw. Betreuerinnen. Dies sind die Nachfolger der Vormünder. In Deinem Fall halte ich es für angebracht eine Betreuung für Deinen Vater einrichten zu lassen – da er offensichtlich seine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann. (wenn eine Person die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln kann, bekommt sie einen Betreuer/in) Am Besten wendet man sich als Angehöriger an die Betreuungsstelle. Oder direkt ans zuständige Amtsgericht. Es wird allerdings ein Attest von einem Arzt/Psychiater benötigt, der attestiert, dass die Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann und Hilfe benötigt. Der Betreuer kümmert sich dann um alles was nötig ist. Heim oder Versorgung durch Pflegedienst, Vermögenssorge, Gesundheitssorge (ggf. Einweisung/Entgiftung) u.s.w.
Die Gerichte wollen natürlich Geld sparen und versuchen die Familienmitglieder als Betreuer einzusetzen. Da er nicht Einsichtig ist, halte ich das für keine gute Idee – argumentiert entsprechend – dass keiner dies in der Familie machen kann.
Liebe Grüße
Niyati