Zwangseinweisung, Entmündigung o.ä.?

  • Hallo Borni,

    herzlich Willkommen hier in unserem Forum!

    Da habt Ihr ja schon einiges hinter Euch!

    Aber ich glaube, auch in Eurem Fall gilt: Ihr könnt ihm nicht helfen!

    Er muss selber die Einsicht zeigen, ein Problem zu haben!

    Kein Arzt kann ihn gegen seinen Willen in einer Klinik halten!

    Es sei denn, er ist eine Gefahr für sich oder andere!

    Ihr könnt für ihn nichts tun, aber Ihr könnt etwas für Euch tun!

    Distanziert Euch von ihm, schaut, dass es Euch gut geht!

    Regelt keine Dinge für ihn, die er regeln müsste!

    Hilfe durch Nichthilfe!

    Ich möchte Dir nicht den Mut nehmen, aber wenn Du Dich hier mal ein wenig durchliest, wirst Du erkennen, es geht nicht anders, als loszulassen!

    Ich wünsche Dir viel Kraft!

    Lieben Gruß
    Speedy

  • Das ist eine sehr gute Idee, Borni!

    Tue etwas für Dich und zwar, bevor Du ganz vor die Hunde gehst!!!

    LG Speedy

  • Hallo Borni,

    mein Vater war auch alkoholkrank. Auch ich musste lernen mich zu lösen, wollte ihn aber gleichzeitig versorgt wissen – von daher kann ich euren Zwiespalt verstehen!

    Was ich machen könntet wäre:

    Den Hausarzt um einen Hausbesuch bitten, damit er die Gegebenheit vor Ort sieht (die Anwesenheit eines Verwandten wäre gut). Sollte dein Vater in Anwesenheit des Arztes Selbstmordgedanken äußern, wird der Arzt ihn direkt einweisen.

    Eine weitere Möglichkeit ist, das Ordnungsamt zu informieren. Im Beamtendeutsch spricht man hier von Verelendung oder Verwahrlosung. Gleichzeitig würde ich mich mit einem Betreuungsverein (z. B. Caritas) in Verbindung setzten – die können euch auch weiterhelfen. Wenn ihr einen Antrag auf Betreuung beim Amtsgericht eingereicht habt (ihr müsst entscheiden, ob ihr euch die Betreuung "antun" wollt oder ein Betreuungsverein diese übernehmen soll), wird dein Vater (so war es bei uns) ein Schreiben bekommen, in dem er darüber informiert wird, dass eine Betreuung beantragt wurde und ob er dieser zustimmt. (weiter sind wir nicht gekommen, denn mein Vater war in der Zwischenzeit verstorben). In der Folge wird auf jeden Fall der Richter oder Amtsarzt deinen Vater aufsuchen, um festzustellen, ob er weiterhin allein leben kann oder nicht! Derjenige, der ggf die Beteuung übernimmt, wird sich auch um Behördengänge (Hartz 4 oder Rente etc) kümmern!

    Ich sag es ungern, aber mehr könnt ihr nicht für ihn tun.

    Ich wünsch euch ganz viel Kraft für die kommende Zeit.

    Viele Grüße

    Aileen

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