Da die Wohnungen aufgekauft wurden muss dies mit dem Eigentümer geklärt werden, ob ich die Wohnung alleine tragen kann und ob ein neuer Mietvertrag aufgesetzt werden muss oder ein Zusatz.
Themawechsel:
Deine Mietwohnung hat einen Eigentümer Wechsel erfahren?
Dann überstürze lieber vorerst nichts, der neue Eigentümer muss den alten Mietvertrag übernehmen, ihr werden quasi mit gekauft. Das ist gesetzlich so geregelt und heißt umgangssprachlich „Kauf bricht Miete nicht“.
Das einzige was euch passieren kann ich eine Eigenbedarfskündigung, aber auch erst ab dem Zeitpunkt, wo der neue Eigentümer im Grundbuch steht. Mietzahlungen gehen natürlich schon früher zum neuen. Also Vorsicht bei einem neuen Mietvertrag, du wirfst wohlmöglich eine ( für euch vorteilhafte) lange Kündigungsfrist weg.
Ich bin finanziell sehr gut aufgestellt und bin finanziell nicht abhängig von ihm.
Wunderbar