• Hallo Chilili,

    gehe gleich Morgen zum Arbeitsamt (wenn du bei ihm angestellt warst) ansonsten gehe zum JobCenter..erzähle alles so wie es ist...man wird dir dort helfen können...ganz bestimmt.

    Nun erst einmal den Kopf hoch...Ärmel hoch gekrempelt und anfangen zu kämpfen...den Kopf in den Sand zu stecken bringt dich jetzt auch nicht weiter.

    Wünsche dir viel Kraft und glaube mir, nach dieser Zeit wird auch für dich wieder die Sonne scheinen.

    Solche Situationen machen dich für dein zukünftiges Leben stark.

    LG Monty

    Wenn man seine Ruhe nicht in sich findet, ist es zwecklos, sie anderswo zu suchen

  • Hallo Chilili,

    der rechtliche Weg wäre so, dass Du ausstehenden Lohn/Gehalt beim zuständigen Arbeitsgericht einklagen kannst. In jedem Arbeitsgericht sind Rechtspfleger tätig, die die Klage aufnehmen und formulieren, Du solltest nur sicher wissen, wie hoch Deine Forderung ist, ob Dir noch anrechenbarer Urlaub, Weihnachtsgeld etc. zusteht. Zudem kannst Du PKH Prozesskostenhilfe beantragen, dann würden nur die Gerichtskosten anfallen. Manchmal reicht es schon, wenn man den Weg zum Arbeitsgericht mitteilt, da zahlt so mancher lieber sofort als sich auf einen Prozess einzulassen. Allerdings muss eine Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden. Anschließend muss ein Antrag auf nachträgliche Zulassung begründet werden. Es gibt auch eine Stelle im zuständigen Ortsamt, wo Übergangsgeld gezahlt wird.

    Lieben Gruß Sensiva :wink:

    edit: Bitte die Standartfarbe der Schrift auf schwarz lassen, danke Karsten

    Hinter jeder Sucht steht eine Sehnsucht, hinter jeder Sehnsucht steht eine Hoffnung.

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