Betreuung beantragen für Vater? Wie sieht das rechtlich aus

  • Angenommen, wir beantragen für meinen Vater eine gesetzliche Betreuung:
    - wie funktioniert das?
    - was muss man (rechtlich) beachten/wissen?
    - was darf der Betreuer alles bestimmen? Auch finanzielle Themen?
    - wie sind die Voraussetzungen, um überhaupt einen Betreuer beantragen zu können?
    - Betreuer aus der eigenen Familie oder außenstehende Person?
    Gibt es Infoseiten über das Thema?
    - welche Möglichkeiten hat eine betreute Person?

    Ich überlege, ob es für meinen Vater sinnvoll ist, damit wir ihn nach dem Krankenhausaufenthalt eventuell in eine Suchtklinik einweisen lassen können, auch gegen seinen Willen. Deswegen hätte ich gerne Hintergrundwissen zu dem Thema, habe aber im www nichts Brauchbares gefunden.

    LG, katrin

  • Servus Katrin,

    ich will nicht all zu tief in diese Materie hier einsteigen, da wir hier bewusst keine Ansätze einer Art Rechtsberatung machen wollen.

    Ganz Oberflächlich nur eines: Bei jedem Betreuungsverfahren wird erst mal (zum Teil auch über Gutachten) fest gestellt, für welche Lebensbereiche der Mensch denn eine Betreuung braucht, und welche Dinge er selbst regeln kann.
    Danach richtet sich dann auch die von einem Richter erlassene Pflegschaft, nach Art, Dauer und Umfang.
    Auch wer als Betreuer fungiert ist nicht festgeschrieben. Das richtet sich auch nach den Leistungsmöglichkeiten des Einzelnen. Manchmal ist ein externer Betreuer sinnvoller, da er "ohne Herzblut" aber im Sinne des Pfleglings agiert.

    Ich kann Dir von der "Zwangseinweisung" in eine Suchtklinik nur abraten. So lange ein Alkoholiker nicht von sich aus erkennt, dass er Hilfe braucht, und gleichzeitig bereit ist, diese Hilfe zu suchen und anzunehmen, wird jede Aktion auf Dauer vergebens sein. Du kannst ihn aber nicht den Rest seines Lebens "wegsperren", auch wenn viele Angehörige den Wunsch dazu haben.

    Wenn Du Hilfe suchst, die Dir auch fundiert Quellen benennen kann, dann sprich mit einer Suchtberatungsstelle vor Ort oder mit dem Sozialdienst in der Klinik.

    LG
    Spedi

  • Hallo Katrin,

    es gibt Betreuungen für unterschiedliche Bereiche: Gesundheit, Finanzen, Behördenkram etc.

    DAs Ganze läuft über einen Gerichtsbeschluß. Der Wille des zu Betreuenden wird dabei mit berücksichtigst.

    Ist euer Vater denn schon dement?

    liebe Grüße,
    Mikesch


    - Es gibt Augenblicke, in denen eine Rose wichtiger ist, als ein Stück Brot! - (R.M. Rilke)

  • Nein, ich denke nicht. (lese am besten meinen anderen Beitrag, dann muss ich nicht noch einmal alles aufschreiben). Er liegt momentan im Delirium und meine Mutter kann und möchte ihn so nicht nach Hause nehmen.

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