Fast jeder Alkoholkranke, auch die Trockenen unter uns, kennen die Rückfälle und die Gefahr des Rückfalls. Folgendes Urteil macht mich sehr nachdenklich. Sind alle Alkoholkranke, die rückfällig sind, auch dann gefährdet den Führerschein zu verlieren, selbst, wenn sie nicht unter Alkoholeinfluß fahren?
Und welcher trockene Alkoholiker kann schon eine einjährige Abstinenz nachweisen?
Wer meldet eigentlich der Führerscheinstelle, daß ein Alkoholiker wieder trinkt, wenn keine Alkoholfahrt gemacht wurde?
https://beispiel.rocks/beispiel.rocks…-id4682186.html
nachdenkliche Grüße
Xen.