Alkoholkranken kann der Führerschein jederzeit abgenommen we

  • Fast jeder Alkoholkranke, auch die Trockenen unter uns, kennen die Rückfälle und die Gefahr des Rückfalls. Folgendes Urteil macht mich sehr nachdenklich. Sind alle Alkoholkranke, die rückfällig sind, auch dann gefährdet den Führerschein zu verlieren, selbst, wenn sie nicht unter Alkoholeinfluß fahren?

    Und welcher trockene Alkoholiker kann schon eine einjährige Abstinenz nachweisen?

    Wer meldet eigentlich der Führerscheinstelle, daß ein Alkoholiker wieder trinkt, wenn keine Alkoholfahrt gemacht wurde?

    https://beispiel.rocks/beispiel.rocks…-id4682186.html

    nachdenkliche Grüße
    Xen.

  • Hi Xenica!....

    Zitat

    Alkoholkranke, die rückfällig sind, auch dann gefährdet den Führerschein zu verlieren, selbst, wenn sie nicht unter Alkoholeinfluß fahren?


    Jup, wenn die Führerschein von der Alk. Abhängigkeit Wind bekommt wird eine MPU angeordnet, dessen positiver Ausgang innerhalb der Frist (ca.1Mon) unmöglich ist, da zu dieser Abstinenznachweise 1 Jahr erforderlich wären, also FS. freiwillig abgeben spart ne Menge Kohle und Ärger....

    Zitat


    Und welcher trockene Alkoholiker kann schon eine einjährige Abstinenz nachweisen?

    Keiner der gerade Rückfällig geworden ist, der längste nachweisbare Zeitraum ist, stand der Technik 3mon.

    Zitat


    Wer meldet eigentlich der Führerscheinstelle, daß ein Alkoholiker wieder trinkt?

    Die Polizei z.Bsp. angenommenen der Rückfällige läuft mit 3%o in der Gegend rum, der Hohe Wert lässt auf eine Hohe Toleranzentwicklung zurück schließen, verdacht der iss'n Alki, kann der FS einbehalten und die FSST verständigt werden.....

    Meine pers. Meinung, hab ich den Alk. nicht unter Kontrolle, also bin trocken, habe ich auch mein Leben nicht unter Kontrolle, also auch nicht ob ich besoffen fahren werd, deswegen voll gerechtfertigt und für mich nachvollziehbar, ich gebe ihn ab wenn ich wieder saufen sollte, zu oft wollte ich nicht besoffen fahren und bin's trotzdem....

    Nicht auszudenken hätte ich jemand überfahren.....

    Grüße Sven.....

  • Hallo

    Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass beim Nachweis einer Therapie

    und einer einjährigen Abstinenz Du per Gerichtsurteil bescheinigt bekommst

    dass Du die Sucht überwunden hast.

    Ja,ja vor Gericht und auf hoher See .....

    lg

    der Poster

  • Hallo,

    es geht ja darum, dass der Betroffene kein Jahr Abstinenz nachgewiesen hatte, was ja nunmehr seit 07/2009 Pflicht ist (Abstinenznachweise) und der Mann wohl auch sonst nichts Belegbares (Entziehungskur o. ä.) gegen seine Sucht getan hat. Natürlich besteht man somit auch die MPU nicht, ergo bekommt seinen FS auch nicht wieder.

    Grüßle

    BC

  • Hi Xenica!

    Zitat

    Danke für Deine Sicht der Dinge. Obwohl ich Alkoholikerin bin, bin ich noch nie betrunken gefahren...zum Glück.

    Für diese Frage kenne ich Deine Trink-u Lebensgewohnheiten zu wenig, bzw. gar nicht, aber für einen Alkoholiker ist es quasi unmöglich noch nie unter alk. Einfluss gefahren zu sein, das weis auch die FSST, Polizei, usw....

    Darf ich fragen warum Dich das wurmt, solange Du trocken bist, kann Dir keiner was.....

    Grüße Sven....[/quote]

  • Hi!

    Nochmal kuz, ich finde der Bericht ist Fehlerhaft und schlampig geschrieben, ziehmlich planloses interpretieren von mangelnden Fakten, also für die Katz....

    Grüße Sven....

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