Wie beantrage ich Pflegedienst für Alkoholkranken Vater?

  • Hallo,

    Ich habe eine Frage, und hoffe, mir kann jemand helfen. Mein Vater ist Schwerstalkoholiker, 67 Jahre, er trinkt seit 30 Jahren und lebt allein (geschieden). Es ist sehr schlimm mittlerweile, er nässt sich ein, isst nichts mehr, verwahrlost, wurde aus der Wohnung geschmissen, Halluziniert, kann nicht mehr gut laufen, und bringt alles durcheinander -vergisst viel.

    Der Kontakt zur Aussenwelt besteht nicht mehr, die Familie hat sich größtenteils abgewendet um aus der Co-Abhängigkeit heraus zu kommen, Besuch bekommt er keinen. Er will nicht aufhören zu trinken, keinen Entzug machen, etc.

    Nun meine Frage:

    Ich möchte einen Pflegedienst beim Zivilgericht (?) für ihn beantragen, damit er nicht völlig verwahrlost. Was muss ich dafür tun? Muss er vorweg von einem Arzt untersucht werden? Muss ich mit dem Hausarzt reden? Wie ist die Vorgehensweise?


    Ich möchte mich nicht um ihn kümmern, da ich das nicht aushalte und unser Verhältnis sehr schlecht ist. Aber ich möchte dafür sorgen, dass seine Grundversorgung organisiert ist. Dabei kann ich wenigstens helfen, ansonsten kann man einem Alkoholiker ja leider nicht helfen und ich bin es satt, ständig ein schlechtes Gewissen zu haben.


    Vielen Dank schonmal für Eure Mühe!!!

  • Hallo Tiger!

    Ich gehe mal davon aus, daß dein Vater von deinem Vorhaben nichts weiß. Sollte das nicht so sein, könnte er einfach eine Betreungsverfügung (kannst dir aus dem Internet holen) ausfüllen, diese beim Amtsgericht/Vormundschaftsgericht einreichen. Dieser prüft, in wie weit ein Betreungsbedarf vorhanden ist. Wenn ja und da gehe ich bei deinem Vater von aus. Bekommt er einen Betreuer gestellt. Dieser leitet alles in die Wege, für die Versorgung deines Vaters.

    Sollten Angehörige gegen den Willen eines Betroffenen handeln müssen. Ist es eigentlich der gleiche Weg. Nur es gibt halt nicht diese Betreuungsverfügung. Ihr reicht beim Amtsgericht/Vormundschaftsgericht ein Antrag ein, das ein Betreuer gestellt werden soll. Und dann wird ein Gutachten erstellt, ob Betrungsbedarf besteht. Wenn ja wird ein Betreuer gestellt.

    Im jetzigen Augenblick gibt es die Möglichkeit, (allerdings muß dein Vater dann erst seine Zustimmung dazu geben) den MDK (Medizinscher Dienst der Krankenkassen) ein zuschalten. Dies machen auch die ambulanten Pflegedienste mit dem Patient und den Angehörigen zusammen und helfen bei den Antragsstellungen (würd ich dir raten). Der MDK prüft ob dein Vater ein Pflegefall ist und wird bestuft. Es gibt unterschiedliche Pflegestufen. Bei der Einstufung wird auch ermittelt welchen pflegerischen/gesundheitlichen Betreuungsbedarf dein Vater unterliegt. Ist er eingestuft übernimmt die Pflegekasse und je nach dem teilweise (z.B. Kontrolle der Medikamenteneinnahme) auch die Krankenkasse die Kosten.

    Ich hoffe dir helfen die Infos etwas.

    gruß panther

    Kompromisse bedeuten ein Rückfall riskieren
    (vor dem trink - Rückfall geht ein Verhaltensrückfall vorraus)
    nicht Trinkende seid 04.03.07

  • Hallo Panther,

    Danke für deine Antwort. Also würdest du nicht den Weg über den sozialpsychiatrischen Dienst vorschlagen, sondern gleich zum Amtsgericht? Wo ist der Unterschied zwischen Amtsgericht und sozialpsychiatrischer Dienst? Was ist mit den Kosten? Werden wir als Kinder auch hinzugezogen? Ich habe meinen Vater lange nicht gesehen und würde ungern zu ihm gehen um mit ihm das Formular auszufüllen, da er sehr wirr und agressiv ist. Ist es besser, wenn er seine Zustimmung gibt?

    Vielen Dank schonmal.

  • hallo Tiger, das wollte ich damit nicht gesagt haben.

    Der sozialpsychatrische Dienst ist insbesondere für Krisensituationen da.

    Es kommt drauf an wie dringend es ist. Muß z.B ein Amtsarzt eingeschaltet werden? Damit eine Zwangseinweisung oder Zwangsversorgung sofort erfolgen kann. Auch solltest du baggerschens Beitrag nicht außer acht lassen und den Hausarzt informieren. Wenn du zum Amtsgericht gehst oder zum ambulanten Pflegedienst, wird dort sowieso eine ärztliche Begutachtung erfolgen. Also es kommt wirklich drauf an wie dringend es ist. Aber jede Instutition die dir hier genannt wird kann dir weiterhelfen erst mal das Rad ins rollen zu bringen für die Versorgung deines Vaters.


    Der Sozialpsychiatrische Dienst arbeitet auf der gesetzlichen Grundlage des Nds. PsychKG vom 16. Juni 1997 (Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychischen Kranke). Sozialpsychiatrie beginnt dort, wo Menschen notwendige Hilfen, die sie aufgrund einer Störung, Krankheit oder Behinderung benötigen, krankheitsbedingt nicht nutzen können.

    Amtsgericht/Vormundschaftsgericht ist für die rechtliche Seite der Versorgung zuständig. z.B. Muß ein Betreuer gestellt werden?

    Wenn du rechtliche Fragen hast mußt du einen Anwalt/Rechtsbeistand einschalten/aufsuchen.

    gruß panther

    Kompromisse bedeuten ein Rückfall riskieren
    (vor dem trink - Rückfall geht ein Verhaltensrückfall vorraus)
    nicht Trinkende seid 04.03.07

  • Vielen Dank, ich glaube, damit kann ich was anfangen. Hach, womit man sich immer so alles auseinandersetzen muss...Als hätte man nicht schon genug Sorgen mit einem Alkoholiker in der Familie!

    Liebe Grüsse.

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