Mein Vater, mein Bruder und Ich

  • Hallo Chris,

    Willkommen hier im Forum!

    Ich denke, wenn Dein Vater es wirklich ernst gemeint hat und nicht nur aus der Wut heraus, solltest Du Dich tatsächlich an das Jugendamt wenden!

    Sie können Dir dabei helfen, eine Lösung für Dich und für Deinen Bruder zu finden!

    Es besteht auch die Möglichkeit, dass Du Dich an den Kindernotdienst wendest.

    Ich wünsche Dir viel Kraft und alles liebe!

    Lieben Gruß
    Speedy

  • ojeoje, da is ja einiges los bei dir!

    Zitat

    Es gab nun in den 4 jahren bis heute diverse streitereien aufgrund seiner alkohol sucht die eigentlich immer von seiner seite ausgingen weil wir ja so "schlechte" kinder sind.

    schlechte kinder seit ihr ganz gewiß net, da bin i mir sicher. alkoholiker suchen gründe zum streiten. wir angehörigen sind halt dann als nahestehenden die gern gesehenen opfer :(

    hast du eigentlich verwandte mit denen du drüber reden kannst, bei denen du und dein bruder vielleicht unterkommen könntet?
    ansonsten kann i dir echt nur den schritt empfehlen, den du scho überlegst. ich kenn mich zwar mim jugendamt net aus, aber da würd i echt mal nachfragen, die können dir bestimmt weiterhelfen.

    ganz liebe grüße

  • Hallo Chris,

    dein Posting bringt mich dazu, zum 1. Mal in diesem Forum nicht als trockener Alkoholiker sondern als Sozialarbeiter (der ich "nebenbei" auch noch bin) zu antworten.

    Gehe zum Jugendamt. Das ist absolut die richtige Anlaufstelle für dich. Dort solltest du deine Situation genauso schildern wie jetzt hier uns. Es gibt eine Reihe von Hilfestellungen, die der Gesetzgeber für solche Fälle vorgesehen hat. Z.B. könnte ein Familienhelfer eingesetzt werden, oder aber du könntest ein betreutes Einzelwohnen für junge Erwachsene beantragen. In deinem Fall wird wahrscheinlich sogar beides notwendig sein, da es nicht nur um dich, sondern auch um deinen Bruder geht, der ja weiterhin zu Hause leben muss.

    Für das "betreute Einzelwohnen" gibt es - je nachdem wo du wohnst - Organisationen und freie Träger, die dies durchführen und dafür vom Jugendamt bezahlt werden. Du bekommst dann entweder eine 1- bis 2 Zimmerwohnung innerhalb eines solchen Projektes oder einen Platz in einer WG. In beiden Fällen wirst du weitergehend von Sozialarbeitern betreut, die dich dann auch auf deinem Weg in eine berufliche Zukunft begleiten und dir Hilfestellung im Alltag bieten, wo du diese benötigen solltest.

    So eine Maßnahme muss aber erstmal bewilligt werden. Dies geschieht nach Einsicht der Sachlage durch den zuständigen Sachbearbeiter im Jugendamt. Rufe dort also an, schildere in kurzen Worten dein Problem (du stehst kurz vor dem Rauswurf aus der Wohnung durch deinen alkoholkranken Vater, hast Sorgen um deinen jüngeren Bruder, kannst dich aber nicht alleine durchschlagen da du noch ohne Ausbildung und Einkommen bist) und bitte um einen Termin.

    Dort wird man dir helfen. Hand drauf!

    Herzlichst,

    Blizzard

    Erst unter den Hammerschlägen des Schicksals, in der Weißglut des Leidens an ihm, gewinnt das Leben Form und Gestalt. (V.E. Frankl)

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