Hallo alle zusammen.
Ich wollte mich mal wieder melden. Ist ja jetzt schon eine Weile her. Die Lage hier hat sich nach dem Gerichtstermin etwas entspannt. Dachte ich zumindest.
Gestern war meine Ex hier um noch ein Paar Sachen für das Kind zu holen. Es wurde vor Gericht vereinbart, dass unser Sohn jeweils zu gleichen Teilen die Ferien bei den Eltern verbringen darf. Außerhalb der Ferien bleibt das Kind jedoch bei mir mit 14 tägigem Umgangsrecht.
Naja, jedenfalls Hab ich meine Ex gefragt, warum sie nicht 12 Tage den Kleinen haben will. Darauf sagte sie mir, dass er dann ja 12 Tage bei mir sei und das wäre ihr zu lange ohne Ihn. Darauf habe ich Sie gefragt, wie sie dass dann in der Langzeittherapie machen will. Die Antwort war erstaunlich, aber dennoch nicht unerwartet. Sie ist fest davon überzeugt, dass sie jetzt keine Langzeitherapie mehr braucht, denn sie würde ja 3mal die Woche zu Psychologen und Hilfegruppen gehen. Da gäbe es ja jetzt keinen Anlass mehr.
Ich habe Sie dann mal gefragt ob sie tatsächlich meint, dass diese 3-4 Stunden die Woche eine Langzeitherapie über 3 Monate mit 40-50 Stunden Therapie die Woche wirklich ersetzten könnten.
Aber sie will die Langzeit nur mit Kind machen. Gibt es nicht! NICHt MIT MIR! Der Kleine war schon auf eine Mutter-Kind-Therapie letztes Jahr und wurde bitterlich durch Rückfälle enttäuscht. Außerdem beginnt nach den Ferien für das Kind die Schulintegration und ich bin nicht gewillt, nur weil es der Mutter dann in der Therapie besser geht, dem Kind diese Wichtige Phase vor Ort mit Freunden vor zuenthalten. Ich glaub es hackt!
Außerdem hab ich Ihr noch gesagt, dass die Langzeittherapie ja eine Auflage vom Jugendamt sei. Davon hat sie dann nichts mehr wissen wollen. Ich solle ihr das bite schriftlich zeigen. Hab ich dann auch gemacht.
Ich hab das JA gleich über diese Entwicklung per E-Mail benachrichtigt und eine Kopie an meine Anwältin geschickt. Seit 01.06.2010 soll sich meine Ex ja angeblich intensiv um einen Therapieplatz kümmern. Ich hab jetzt mal ne Frist bis 01.09.2010 gesetzt. Wenn bis dahin keine nachweislichen Bemühungen vorliegen (können von mir aus auch Wartelisten oder Absagen sein), werde ich beantragen, dass das JA den richter davon unterrichtet und bitte in Hauptverfahren geht. Dann hab ich das Sorgerecht solange bis ein gerichtliches psychologisches Gutachten das Gegenteil behauptet.
Haaaaaaaaach.... jetzt hab ich mir mal wieder die Seele frei geschrieben. Und es hat wirklich gut getan.
LG
Spacy