Hallo Johanna,
aufgrund meiner beruflichen Qualifikation und aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass du das mit dem Schloss tauschen gut abwägen musst. Er hat das gleiche Recht in der Wohnung zu sein wie du auch. Du darfst ihn nicht aussperren. Wenn du das Schoss tauschst, dann bist du für dich erst einmal sicher. Wenn er jedoch wieder vor der Tür steht musst du ihn reinlassen. Vielleicht verleitest du ihn dann auch nur zum Randalieren. Du solltest dringend einen Anwalt aufsuchen. Der kann dir sagen, ob deine Wohnsituation und das was passiert ist, genug Stoff gibt um eine einstweilige Wohnungszuweisung zu beantragen. Bei mir lag die in weniger als 24 Stunden vor.
Ich wünsche dir viel Kraft und pass auf dich auf.
LG ☀️