• Salue Clauga,
    meines Erachtens gibt es die Vormundschaft seit Jahren nicht mehr, sondern statt dessen eine gesetzliche Betreuung.

    Diese aber ist nur dann erforderlich, wenn Menschen ihr eigenes Leben nicht mehr regeln können. Ist das bei Deinem Mann so? Du hättest dadurch das Recht und die Pflicht über seinen Aufenthalt - Heimunterbringung ect. zu entscheiden. Auch würdest Du sein Geld verwalten ect.

    Im Gegenzug dafür musst Du dich verantwortlich für seine Dinge zeichnen. Oftmals ist das sehr schwierig bei nahen Angehörigen und es gibt Fälle, da ist es sinnvoller einen Berufsbetreuer einzuschalten. Auch deshalb, weil recht viel Wissen da sein muss um den Betreffenden richtig gut vor Krankenkassen, Rentenkassen, Pflegekassen ect. zu vertreten.

    Herzlichen Gruß
    Dagmar

    p.s.s ich kann die Eile nicht verstehen, geht es um eine lebenswichtige OP???

  • Hallo clauga,

    ich kann verstehen, dass die Mitteilung, dass dein Mann einen Betreuer benötigt, ein ziemlicher Schock war. Zudem gehe ich davon aus, dass wenn dieser Vorschlag bzw. die Anfrage vom behandelnden Arzt kommt, diesbezüglich auch die Notwendigkeit da sein wird. Aus meiner beruflichen Erfahrung weiß ich, dass das bei schwer Abhängigen gar nicht so selten ist. Jedoch kann es auch durchaus sein, dass die Betreuung nur vorübergehend angeordnet wird und diese, sobald dein Mann gesundheitlich wieder in der Lage ist, sein Leben selbst zu organisieren, aufgehoben werden kann.

    Nahe Verwandte oder Ehepartner werden in der Regel als erste gefragt, weil hier dann eine s. g. befreite Betreuung angeordnet werden kann, d. h. mit weniger Auflagen durch das Vormundschaftsgericht. Hier geht das Gericht wohl davon aus, dass Verwandte ohnehin auf die Belange des Betreuten mehr achten als dies ein Außenstehender tun womöglich tun würde und somit im Interesse des Betreuten dafür sorgen werden, dass alles Notwendige für ihn organisiert wird. Ich sehe das so ähnlich wie bei einem Kind, wo du als Elternteil der gesetzliche Vertreter des Kindes bist und aus emotionaler Bindung heraus nichts tun wirst, um das Kind zu schädigen. In meinen Augen bist du dann so etwas Ähnliches wie die gesetzliche Vertreterin deines Mannes.

    Die Betreuung kann auf verschieden Bereiche eingeschränkt sein. Sie kann für die Aufenthaltsbestimmung, für den gesundheitlichen Bereich, die Finanzen oder die zu erledigende Post oder vielleicht Rentenangelegenheiten sein. Oder eben für alles zusammen, je nach dem wie weit der Betreute bestimmte Teilbereiche noch selbst regeln kann. Genaueres kannst du aber bei dem für dich zuständigen Amtsgericht erfahren. In der Regel gibt es dort Rechtspfleger, die man in solchen Dingen um Rat und Unterstützung fragen kann.

    Was mir dabei aber noch viel mehr durch den Kopf geht, ist die Sache mit der Co-Abhängigkeit. Wenn du die Betreuung für deinen Mann übernimmst, wirst du wieder sehr, sehr nah mit dem Alkohol bzw. seinen Folgen konfrontiert sein. Deine eigene Ruhe und Genesung wird wieder hinten angestellt. Unter diesem Gesichtspunkt wäre es vielleicht doch anzudenken, jemandem anderen die Betreuung zu übergeben. Gibt es noch Eltern oder andere Verwandte, die dafür in Frage kämen?

    Ich würde mich an deiner Stelle auch nicht unter Druck zu einer überstürzten Entscheidung hinreißen lassen. Vielleicht kannst du in Erfahrung bringen, warum die Entscheidung so schnell gefällt werden muss. Andererseits würde ich mich, wie o. geschrieben, beim Amtsgericht schlau machen.

    Ich wünsche dir die Kraft und die Ruhe, die du nun mehr brauchst als alles Andere.

    LG
    Ette

    Im Schmerz von gestern liegt die Kraft von heute.
    ("Handbuch des Kriegers des Lichts" v. P.Coelho)

  • Hallo clauga,

    wenn du beim einloggen das Häckchen bei automatisch einloggen setzt passiert dir das mit den Texten nicht mehr. Oder du schreibst in einem Textprogramm vor und kopierst es dann hier her.

    Liebe Grüsse
    Elocin

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