Salue Clauga,
meines Erachtens gibt es die Vormundschaft seit Jahren nicht mehr, sondern statt dessen eine gesetzliche Betreuung.
Diese aber ist nur dann erforderlich, wenn Menschen ihr eigenes Leben nicht mehr regeln können. Ist das bei Deinem Mann so? Du hättest dadurch das Recht und die Pflicht über seinen Aufenthalt - Heimunterbringung ect. zu entscheiden. Auch würdest Du sein Geld verwalten ect.
Im Gegenzug dafür musst Du dich verantwortlich für seine Dinge zeichnen. Oftmals ist das sehr schwierig bei nahen Angehörigen und es gibt Fälle, da ist es sinnvoller einen Berufsbetreuer einzuschalten. Auch deshalb, weil recht viel Wissen da sein muss um den Betreffenden richtig gut vor Krankenkassen, Rentenkassen, Pflegekassen ect. zu vertreten.
Herzlichen Gruß
Dagmar
p.s.s ich kann die Eile nicht verstehen, geht es um eine lebenswichtige OP???