• Mir brennt da eine Frage auf der Seele. Ich habe sie im geschlossenen Bereich glaub ich schon mal gestellt, aber keine Antwort bekommen, die mir weitergeholfen hat.

    Bin (noch nicht so lange) von meinem trinkenden Mann (Spiegeltrinker) getrennt. Habe ein kleines Kind (knapp ein Jahr alt). Mein Mann möchte das Kind immer "mitnehmen" (zum spazieren gehen sagt er).

    Ich habe schon zweimal mit dem JA telefoniert und um Auskunft gebeten, denn ich habe Angst, dass etwas passiert wenn er das Kind "mitnimmt". Doch ich bekomme keine Aussagen die mir weiterhelfen.
    Wie soll ich denn nachweisen das er trinkt, bisher ist er nicht auffällig geworden. Ich kann doch nicht einfach das Kind mitgeben, wenn dann etwas passiert!?? Bisher konnte ich es vermeiden, dass er mit dem Kind allein unterwegs war.

    Kann mir jemand hier evtl. aufgrund eigener Erfahrungen weiterhelfen?

    Vielen Dank!

  • Hallo Nettieken,

    ich hab mich damals auch ziemlich allein gelassen gefühlt mit der Frage...
    Ich hab zuerst mit dem Jugendamt telefoniert, da war auch so ein Herr, der das ganze Problem verharmlost hat und meinte, wenn man allen Eltern, die trinken, die Kinder wegnähme, würden die Heime überquellen...
    Idiotisch!
    Ich war damals total enttäuscht, weil ich dachte, es sei die ureigenste Aufgabe des Jugendamtes, die Kinder zu schützen.
    Später erfuhr ich, dass dieser Mitarbeiter kurz vor dem Ruhestand war und anscheinend keinen Bock mehr hatte, sich um irgendwas zu kümmern.
    Er meinte allerdings, ich müsste vor Gericht eine Regelung beantragen, wenn ich der Meinung sei, dass wir uns nicht einigen könnten. Oder so ähnlich, das hab ich aber nicht gemacht.

    Ich hatte auch das Problem, dass man meinem Mann eigentlich gar nicht so doll angemerkt hat, dass er dauernd betrunken war. Ich hab es nur an seinem aggressiven Verhalten gemerkt. Aber Außenstehende dachten oft, er sei nüchtern.

    Also, zuerst haben wir es wirklich so geregelt, dass ich versucht hab, ihn sozusagen zu kontrollieren, wenn er mit den Kindern zusammen war. Ich hab mich mit ihm getroffen, ihm die Kinder gebracht und hab versucht, mich in der Nähe aufzuhalten. Ganz schön blöd war das.

    Dann hab ich mich an die Arbeiterwohlfahrt gewandt, die hatten extra so ne Vermittlungsstelle für Umgangsprobleme. Da hab ich dann mein Problem einem MItarbeiter geschildert. Der hat daraufhin meinen Mann schriftlich eingeladen, damit wir den Umgang besprechen können. Darauf ist mein Mann aber nicht eingegangen. ER meinte, er müsse sich da nicht irgendeinem Mitarbeiter der AWO unterordnen.
    Jedenfalls war es so gedacht, dass man da eventuell einen betreuten Umgang macht, aber ich weiß auch nicht, was passiert, wenn die gar nicht merken, dass jemand alkoholisiert ist.

    Aber in einem hat mich sowohl der AWO-Mitarbeiter als auch die Suchtberatungsstelle eindeutig bestärkt: Ich habe als nüchterne Sorgeberechtigte die PFLICHT, die Kinder davor zu schützen, allein mit dem betrunkenen Vater zu sein. Insbesondere, wenn die Kinder noch so klein sind. Alles andere kann nachher dir selbst zum Vorwurf gemacht werden. Dann heißt es: Wie konntest du nur, du wusstest doch, dass er betrunken war.
    Im betrunkenem Zustand ist die Sicherheit der Kinder nicht so gewährleistet wie bei einer nüchternen Person, auch wenn es hundertmal gut geht.

    In diesem Sommer war da z.B. der Fall von einem Kind (oder waren es nicht sogar zwei), die im Gartenteich ertrunken sind, während die alkoholisierte Oma eingenickt war.
    Klar, sowas kann auch so passieren. Aber die Wahrscheinlichkeit bei Angetrunkenen ist eben höher.

    Ich kann dir nur raten, dich eben an entsprechende Beratungsstellen zu wenden, dir Verbündete zu suchen.
    Und der AWO-Mensch sagte mir auch: Ich soll meinem Mann die Kinder dann eben einfach nicht geben... Dann muss er sein Recht erstmal einklagen.
    Ich weiß, ist schwierig, weil man sich auch so böse dabei vorkommt, dem Papa die Kinder vorzuenthalten. Aber es ist eben einfach unsicher.
    Ich hab immer, wenn die Kinder bei ihm waren, große Unruhe gehabt.

    Ich drück dir die Daumen, dass du deinen Weg findest, dein Kind zu schützen.

    Gruß,
    Doro

  • Hallo Netticken,

    es ist tatsächlich so, dass er das Umgangsrecht einklagen müsste wenn du dich weigerst das Kind mitzugeben. Dann solltest du allerdings reale Gefahrenpunkte benennen können um deine Weigerung gerichtsfest zu untermauern.
    Gute Argumente könnten Fahrunsicherheit im alkoholisierten Zustand sein. Alternativ dazu könntest du beantragen, dass er sich gründlich untersuchen lässt. Ähnlich wie bei einer MPU.
    Sowas muss ein Gericht aber dann auch beschließen. Du kannst nur anregen und beantragen. Sodann könnte die Entscheidung des Gerichts unter Auflage einer Therapie, betreuter Umgang im gewissen zeitlichen Rahmen sein.

    Bei Familiengerichten herrscht Anwaltszwang, die Kosten werden gerne gegeneinander aufgehoben. Das heisst, geteilt. Solltest du mittellos sein, google mal nach dem Stichwort "Prozesskostenrechner"! Dort erfährst du, ob du Anspruch auf Beratungshilfe und Verfahrensbeihilfe hast.

    Gruß Arusha

  • Nachtrag. Hier ist ein Link zu einer oberlandesgerichtlichen Entscheidung:

    edit

    Dort heisst es im Tenor dass der Umgang mit den alkoholkranken Vater nur eingeschränkt werden darf wenn konkrete/akute Anhaltspunkte zur Kindeswohlgefährdung vorliegen. Es ist zwar eine Einzelfallentscheidung jedoch wird Bezug auf gängige Rechtssprechung genommen.

    @ Admins: das ist eine offizielle Seite die Links zum Veröffentlichen zur Verfügung stellt. Ich hoffe, das geht in Ordnung.

    Vielleicht konnte ich weiterhelfen.

    Arusha

    edit Martin:bitte keine externe Links einstellen, danke

  • Hm, das ist ja alles nicht so doll... Sieht so aus als ob ich echt das Risiko eingehen muss das Kind mitzugeben und inständig zu hoffen, dass nichts passiert, wenn ich nicht vor Gericht landen und eh verlieren will. :( Warum ist das nur alles so ungerecht? Ich bin diejenige die sich als alleinerziehende ein neues Leben aufbauen kann und sehen muss wo sie bleibt und der gnädige Herr kann sich befeiern wie er lustig ist. :evil:

    Könnte schon wieder heulen :cry:

    Trotzdem vielen Dank euch!

  • Netticken,

    das ist doch so nicht ganz richtig. Wenn er tatsächlich betrunken auftaucht (fährt er eigentlich auch ein Fahrzeug?) dann übergibst du das Kind selbstverständlich nicht und dokumentierst das fein säuberlich in einer Art Tagebuch/Kalender.

    Geh mal zum Jugendamt und lass dich dort beraten!

    Du hast die Personensorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für dein Kind. Personensorge heisst auch, dass nur Du dafür Sorge trägst, dass das Kindeswohl nicht gefährdet wird durch die Umgänge mit einem alkoholisierten Mann.

    Dir kann doch in einem Gerichtsverfahren schlimmstenfalls die Entscheidung abgenommen werden. Verschlechtern kann es die momentane Situation nicht.

    Gruß Arusha

  • Liebe Arusha, ich habe heute ein Telefonat mit dem zuständigen Herrn vom JA geführt.

    Zusammenfassung: Ich muss ihm das Kind grundsätzlich mitgeben, da die Justiz davon ausgeht, dass der Vater seinem eigenen Kind nicht absichtlich schaden würde.... Jedoch trage ich die Verantwortung für das Wohl des Kindes. Also muss ich auf "Messers Schneide" hin-u. herjonglieren, was die tatsächliche Ausführung angeht.
    Der Herr schlug auch vor, dass mein Mann und ich gemeinsam zur Lebensberatung gehen sollen und sonst auch ein Gespräch beim JA anberaumt werden könnte.

    Da ich aber die Agressivität meines Mannes kenne, kann das alles ein riesen Spaß werden. :roll:

    Ich werde ihm erstmal "kleine Bröckchen vorwerfen" wenn es um das Thema Kind geht. Der Herr vom JA sagte auch, dass bei Kindern in so jungem Alter lieber häufigere aber kürzere Treffen besser wären. Tja, nur das gestaltet sich nicht so einfach, da mein Mann oft schon betrunken von der Arbeit zurückkehrt. Und ja, er fährt Auto!
    Werde ihn denn dann halt jedesmal wegschicken wenn er betrunken vor der Tür steht.

    Mensch, mensch so hatte ich mir mein Familienleben eher nicht vorgestellt. :(

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