Hallo soeckchen,
willkommen im Forum!
Meines Wissens bekommt ein Arbeitnehmer, der länger als sechs Wochen am Stück krank ist, keine Entgeltfortzahlung mehr, sondern nur noch Krankengeld. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um dieselbe oder um eine "neue" Krankheit handelt.
Wenn Dein Mann eine Reha macht, die die DRV bewilligt hat, dann zahlt die DRV Übergangsgeld und zwar ab Beginn der Reha-Maßnahme. So war das bei meinem Mann, als er drei Monate in Langzeittherapie war. Sollte es sich um eine Maßnahme handeln, für die die Krankenkasse (und nicht die DRV) die Kosten trägt, dann bekommt Dein Mann Krankengeld (ab dem Tag, an dem der Anspruch auf Gehaltsfortzahlung endet).
Als Mutter in Elternzeit müsste Dir doch Elterngeld zustehen?
Liebe Grüße und viel Kraft,
lawyer