Brauche Hilfe und Informationen

  • Hallo Exydoz,


    Es ist natürlich gut und auch verständlich, das Du Dir über Deine Freundin Sorgen machst. Du musst Dir allerdings , trotz Deines Dranges danach Ihr zu helfen, darüber klar sein, das Du als Nichtfamilienmitglied höchstens eine unterstützende Rolle einnehmen kannst. Du kannst ihr helfen indem Du dabei mitwirkst ,das Sie das Verhaltensmuster Ihrer Eltern nicht übernimmt, und selber anfängt zu trinken.


    Deine Freundin ist diejenige die sich darüber informieren kann, was Sie zu Ihrem Schutz unternehmen kann. Ich könnte mir vorstellen das Sie die falschen Fragen gestellt hat, denn ich denke schon das es in den Beratungsstellen ein offenes Ohr für eine 14jährige gibt, deren Eltern schon so lange trinken. Die Geschichte mit der Zwangsentzugsklinik könnt ihr Euch aus dem Kopf schlagen, in erster Linie liegt es an jedem selber ob er sich in Behandlung begibt. Wenn Sie mit diesem Anliegen in eine Beratungsstelle geht erntet Sie wahrscheinlich nur Kopfschütteln.


    Also Deine Freundin ist diejenige die sich als direkt Betroffene ( dazu gehörst Du nicht) um eine Beratung bemühen sollte. Ich hoffe das hilft Dir etwas weiter....Gruss
    Whitewolf

    m. , Bj. 67 :wink: , abstinent seit 2005

    Wir gehen unseren Weg, weil wir nur den Einen haben. Hätten wir mehrere zur Auswahl, wären wir total zerrissen und unglücklich. Einzig die Gestaltung unterliegt uns in gewissen natürlichen Grenzen.

  • Hallo exydoz

    Zur Kostenübernahme: Die Entgiftung übernimmt die Krankenkasse und die anschließende Therapie die Deutsche Rentenversicherung (vormals BfA, LVA usw.). In Sonderfällen kann auch die Sozialhilfe die Kosten übernehmen. Der Antrag für die Therapie wird bei der Caritas gestellt. Die klären auch, wer die Kosten übernimmt. Deshalb ist mir nicht klar, warum deine Freundin dort keine Auskunft bekommen hat. Entweder gibt es Schwierigkeiten, weil ihr Vater keinen Versicherungsschutz mehr hat oder sie hat nur mit einem Vertreter und nicht mit dem Sachbearbeiter bei der Caritas gesprochen.

    Ein Zwangsentzug direkt gibt es nicht. Wenn er auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann, dann kann ein Betreuer für ihn bestellt werden. Ganz einfach ist es auch dann nicht, aber gibt es doch die Möglichkeit ihn in eine Klinik einzuweisen. Solange er aber nicht selbst mit trinken aufhören will, wird keine Maßnahme etwas bringen, da er danach doch wieder mit seiner alten Verhaltensweise weitermachen wird.

    Lieben Gruß
    Henri

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