Stimmt halb ... der Alkohol entsteht erst im Magen.
Ich zitiere mal den "Merkur" vom Juni 2021:
Ausgewählte Lebensmittel und deren Alkoholgehalt:
- „Du darfst“- Fertiggerichte: 0,2 bis 0,5 Gramm Alkohol pro Gericht
- Malztrunk („Kinderbier“): rund 0,5 % Alkohol enthalten
- Fruchtsäfte: dürfen bis zu 0,38 % Alkohol enthalten (z.B. im Apfelsaft: 0,2 Prozent); in Traubensaft sind bis zu 1 % erlaubt
- Kinder Pingui Schoko: 0,22 %
- Ferrero Milchschnitte: 0,22 % (Rezeptur inzwischen geändert)
- Kinder-Bueno: 0,9 Gramm Alkohol (pro Kilogramm)
- Kinder Maxi-King: 0,18 %
Ohne Kommentar und Überprüfung von mir.