Liebe Sommerregen,
vor dem Gericht brauchst du keine Angst haben, wenn du gut vorbereitet bist, schaffst du diesen Schritt auch. Du hast jetzt zwei Möglichkeiten: 1. du regelst den Umgang wie es dir passt und wartest, bis er vor Gericht geht (vielleicht geht er nicht vor Gericht und verliert das Interesse...), 2. du gehst vor Gericht und bekommst am Ende einen Beschluss, der Klarheit schafft (auch wenn vielleicht nicht alles daran in deinem bzw dem Interesse des Kindes ist).
In jedem Fall solltest du dir jetzt einen Anwalt suchen, spezialisiert auf Familienrecht. In deinem Fall geht es ja erstmal nur um das Kontakrecht. Ich würde auch weiterhin im Kontakt mit dem Jugendamt bleiben. Wichtig ist, dass sie merken, es geht ums Kind und nicht um Machtkämpfe zwischen den Eltern. Deine Sorge ums Kind ist gut begründet und ein betrunkener Vater stellt eine Kindswohlgefährdung dar. Alkoholismus vor dem Gericht zu beweisen ist schwer, aber wenn die Vorwürfe im Raum stehen, dann wird dem nachgegangen. Ich habe dadurch begleitete Umgänge erwirkt (das wollte das Jugendamt auch nicht von selbst anbieten, da musste ich vor Gericht).
Meine Erfahrungen sind positiv aber es gibt einiges zu beachten. Vor allem die Erwartungshaltung solltest du anpassen. Die Richter sind nur dazu da eine Frage zu klären, die die Eltern nicht geregelt bekommen. In diesem Fall: wie soll der Umgang aussehen. Du hast ja ein Interesse, dass euer Kind Kontakt zum Vater hat. Bindungsintoleranz kann man dir da nicht zum Vorwurf machen (das Schreckgespenst im Familiengericht 😉).
Du kannst damit rechnen, dass ihr erstmal zu einer Mediation verdonnert werdet. Sowas könntest du natürlich auch von selbst anleiern bevor du vor Gericht gehst. Das würde deine Bemühungen zeigen.
Ok, so viel mal dazu. Wenn du noch Fragen hast, kann ich versuchen näher darauf einzugehen.
LG,
Kintsugi