Hallo,
ich habe mich vor kurzem mit meinem Problem mit meiner Stiefmutter bei euch gemeldet. Ich hatte vor den Kontakt abzubrechen. Bis jetzt habe ich seit 3 Wochen keinen Kontakt zu ihr. Also ich weiß nicht wie es ihr geht oder ob sie überhaupt noch lebt.
Ihr Zustand war sehr schlimm als ich den Kontakt zu ihr abgebrochen habe, bin mir auch sicher das man mich irgendwie benachrichtigt hätte wenn der schlimmste Fall eingetreten wäre.
Denoch habe ich ein weiteres Problem,meine Stiefmutter lebt ziemlich verwahrlost und kann kaum für sich selber sorgen.
Die Nachbarn von ihr wissen von ihrem Alkoholproblem und sie wissen auch wie schlecht es um sie steht, sie wissen aber auch das ich einige male bei ihr war und bis vor drei Wochen regelmäßig mit ihr im Kontakt war.
Die Frage die ich habe,
wenn der schlimmste Fall eintreten sollte, kann man mich rechtlich dafür belangen wegen unterlassener Hilfe ?
Weil ich den Kontakt in ihrem schlechten Zustand abgebrochen habe.
Ich habe gestern bei der Caritas angerufen und denen das geschildert, man hat mir gesagt das ich sie entmündigen müsse und dann können sie erst jemanden vorbei schicken. Nur sollte ich damit nicht zu lange warten wegen ihrem Zustand.
Ich möchte sie nicht entmündigen lassen, und ich glaube das ich das eh nicht kann weil sie meine Stiefmutter ist.
Würde mich sehr über Antworten freuen
liebe Grüsse und schönen Abend noch
Gwendoline