Kann rechtlich Ärger bekommen ?

  • Hallo,
    ich habe mich vor kurzem mit meinem Problem mit meiner Stiefmutter bei euch gemeldet. Ich hatte vor den Kontakt abzubrechen. Bis jetzt habe ich seit 3 Wochen keinen Kontakt zu ihr. Also ich weiß nicht wie es ihr geht oder ob sie überhaupt noch lebt.
    Ihr Zustand war sehr schlimm als ich den Kontakt zu ihr abgebrochen habe, bin mir auch sicher das man mich irgendwie benachrichtigt hätte wenn der schlimmste Fall eingetreten wäre.

    Denoch habe ich ein weiteres Problem,meine Stiefmutter lebt ziemlich verwahrlost und kann kaum für sich selber sorgen.
    Die Nachbarn von ihr wissen von ihrem Alkoholproblem und sie wissen auch wie schlecht es um sie steht, sie wissen aber auch das ich einige male bei ihr war und bis vor drei Wochen regelmäßig mit ihr im Kontakt war.
    Die Frage die ich habe,
    wenn der schlimmste Fall eintreten sollte, kann man mich rechtlich dafür belangen wegen unterlassener Hilfe ?
    Weil ich den Kontakt in ihrem schlechten Zustand abgebrochen habe.
    Ich habe gestern bei der Caritas angerufen und denen das geschildert, man hat mir gesagt das ich sie entmündigen müsse und dann können sie erst jemanden vorbei schicken. Nur sollte ich damit nicht zu lange warten wegen ihrem Zustand.
    Ich möchte sie nicht entmündigen lassen, und ich glaube das ich das eh nicht kann weil sie meine Stiefmutter ist.
    Würde mich sehr über Antworten freuen
    liebe Grüsse und schönen Abend noch
    Gwendoline

  • Hi Gwendoline,

    google mal die Begriffe "jurathek" oder "das juristische portal". Dort findest Du ein Online-Forum für juristische Fragen.

    Ich kann Dir dazu nichts näheres sagen.

    LG Skybird

    Lebendige Grüsse
    skybird

  • Hi Gwendoline,

    seit 01.01.1992 gibt es keine Entmündigung mehr. Die wurde vom Betreuungsgesetz §§1896 - 1908 Bürgerliches Gesetzbuch) abgelöst.

    Das Betreuungsgesetz hat den Vorteil, das der Mensch nicht mehr komplett seiner Rechte entzogen wird, sondern das Gericht stellt fest in welchen Bereichen er verschiedenen Aufgaben nicht mehr alleine nachkommen kann. Einen Antrag auf Betreuung kann nur der Betroffene selbst stellen. Angehörige, Ärzte etc. können dem Gericht nur eine Anregung geben. Das ist im Gesetz aber wohl nicht so ganz klar geregelt. Es wird auch regelmäßig überprüft, ob eine Betreuung noch nötig ist. Am Besten erkundigst Du Dich beim Amtsgericht oder beim psychosozialen Dienst des zuständigen Gesundheitsamtes. Glaube dort würde ich zuerst anrufen. Dort bekommst Du die wirklich relevanten Info´s.

    Liebe Grüße

    Gigi

  • hallo gwendoline

    bei mir meinte die ärztin als ich zwecks betreuung nachgefragt hab, das diese jeder beantragen kann, also auch du. die frage ist ob du's durchbringst, deine stiefmutter wird sich wehren, das is sicher :?

    ich würde es keine unterlassene hilfeleistung nennen, erkundige dich diesbezüglich aber genauer, ich weiß es nicht. soweit ich weiß isses unterlassene hilfeleistung wenn du sie nicht ansprechbar und/oder verletzt auffindest und dann nichts unternimmst. aber wenn du nicht da bist, bezweifle ich das du ärger bekommen kannst. da dürfte dann ja ein angehöriger keiner arbeit oder sonst was nachgehn, 24h-begleitservice :shock: ne, kann ich mir echt nicht vorstellen...

    wie geht es eigentlich dir???

    liebe grüße -Summer-

  • Ich danke Euch für eure Antworten das hilft mir sehr gut weiter.
    Mir geht es mittlerweile schon recht gut, es ist zwar noch der Drang da zu helfen aber ich habe auch für mich feststellen können das es Gefühlsmäßig weniger wird.
    Wo ich an Mitleid zu ihr fast wahnsinnig geworden bin, ist seit dem Kontaktabbruch besser geworden.
    Ich will zwar nicht sagen das ich geschafft hab sie komplett loszulassen aber ich merke es Tag für Tag das es mir gut tut und auch meiner Familie. Habe mir auch vorgenommen hart zu bleiben falls sie mich mal anrufen sollte.
    Mir wird schon klarer das es ihr Leben ist und ich meins hab und ich nicht für ihrs verantwortlich bin, nur manchmal hat man dann wieder Freunde die einem vorwerfen warum ich nicht helfe und da laufe ich Gefahr wieder Co-Abhängig zu werden.
    Das sind dann auch meistens Freunde die das Leben eines Alkoholikers nicht kennen.

    Ich muss auch sagen das ich mich besser fühle seitdem ich hier bin.
    Habe viele Ratschläge und Antworten bekommen die ich wirklich gebraucht habe.
    Ich habe auch viel hier gelesen und Antworten bei manchen gefunden ohne selbst zu Fragen.

    Liebe Grüsse Gwendoline

  • Hallo Gigi,
    gut das ich jetzt auch weiß das es seit 1992 keine Entmündigungen mehr gibt. Das hätte die Caritas doch wissen müssen. Aber nicht schlimm, ich danke Dir für deine Aufklärung. Entmündigung wäre auch was gewesen was ich nicht gerade gewollt hätte.

    Liebe Grüsse gwendoline

  • Hallo gwendoline,
    ich bin neu hier und lese mich hier so durch, um zu bergreifen....
    Eines fiel mir auf und ich frage mich, warum eigentlich die sogenannten Freunde nicht selbst helfen, anstatt es Dir vorzuwerfen. Warum tun sie es wohl nicht.....?

    Liebe Grüße, ...Kernkraft

  • Hallo Kernkraft,
    Ja das ist eine gute Frage, ich denke sie werfen mir das vor weil sie es selber nicht kennen.
    Manche machen es sich in der Hinsicht dann auch einfach.
    Das ich gefragt hab ob ich rechtlich Ärger bekomme war auch weil es ein Freund von mir vermutet.
    Gut das ich hier einige Tips bekommen habe.

    Liebe Grüsse gwendoline

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