Hallo Eveline,
ich habe Dir vor paar Tagen eine Frage gestellt die Antwort darauf habe ich ehrlich gesagt aber schon gewusst, diese Frage sollte eigentlich dazu dienen dass Du ganz in dich hineinhörst und zu Dir selber ehrlich bist.
Zitatwenn Du in die Berufung gehst wirst Du auch dem Richter sagen dass Du den Wunsch zu trinken oder auch Saufdruck nach dem Urteil hattest würdest Du ihm sagen dass das die Ausnahmesituation war, so wie Du es auch hier schreibst????
Zitatwürde ich das vom Richter gefragt, so würde ich wahrgemäß antworten.
Du hast Dich entschieden in die Berufung zu gehen weil Du dieses Urteil für ungerecht, zu hart empfindest, und ich denke wer sich so viel Mühe gibt weiter zu Kämpfen zu hoffen und zu zittern (obwohl ich persönlich dieses Urteil noch als mild bezeichnen würde) der wird auch nicht wahrgemäß dem Richter antworten weil der jenige dann die Antwort des Richters eigentlich schon selber kennen müsste wenn der jenige realistisch denkt, also würde ja die ganze Berufung nicht viel Sinn haben.
Du bist ja sehr selbstsicher( vielleicht auch zu selbstsicher) nur verinnerlicht hast Du noch nicht viel.
LG Maria