Fragen an einen Alkoholiker

  • so ist es.

    Genau so gibt es Gerichtsurteile, dass reines Saufen kein Grund ist, jemandem sein Recht auf Selbstbestimmung zu nehmen. Da müssen noch andere Dinge vorfallen, Fahren mit Alkohol oder Gewalt im Suff, sonst darf er machen, was er will.

    Du kannst ihn bitten, Du kannst ihn verbal zusammenfalten, Du darfst ihm drohen und durchziehen, dass Du nichts mehr für ihn tust, und er kann immer sagen, dass der trotzdem macht, was er will.

    Jeder hat das Recht, sein Leben gegen die Wand zu fahren, nur jemand Anderen darf er dabei nicht (gegen seinen Willen) mitnehmen. Genau so ist auch niemand gezwungen, dem Trinker dabei zuzugucken, jeder darf sich auch davon abwenden.

    Das einzige, was Du wirklich ändern kannst, ist Dein eigenes Verhältnis dazu.

    Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.
    Das Gras wächst auch nicht schneller, wenn man es anschiebt.

    Aber das Gras wächst.
    Sei sparsam mit dem Düngen:mrgreen:

  • Da müssen noch andere Dinge vorfallen, Fahren mit Alkohol oder

    Hallo Lebenskünstler,

    selbst Fahren unter Alkohol ist nicht weiter schlimm.

    Unter 1,2 Promille eine Ordnungswidrigkeit. Führerschein befristet weg und danach geht es munter weiter.

    Hatte meine Tochter mit Hilfe der Polizei von der Straße geholt. Was hats gebracht, nichts.

    VG Olli57

  • Naja, so ist es. Da Alkohol legal ist, wurden die Strafen und der Umgang damit, drumherum gebaut. Nicht so schön aber halt real.

    Mein ehemaliger Chef, Inhaber eines kleineren Betriebes, hatte unter Alkohol jemanden tot gefahren. Er kannte als Geschäftsmann die örtliche Polizei sehr gut. Die Strafe...bitte hinsetzen! Eine etwas höhere Geldstrafe und 8 Monate Führerscheinentzug. Heutzutage so eigentlich, zum Glück, nicht mehr vorstellbar, oder mit den richtigen Anwälten vielleicht doch!??:/ Was ist dann passiert? Mein Chef ist nach den 8 Monaten wieder Auto gefahren und hat da weitergemacht,wo er aufgehört hat. Er ist weiter unter Alk Auto gefahren.8|X/

  • Mein ehemaliger Chef, Inhaber eines kleineren Betriebes, hatte unter Alkohol jemanden tot gefahren. Er kannte als Geschäftsmann die örtliche Polizei sehr gut. Die Strafe...bitte hinsetzen! Eine etwas höhere Geldstrafe und 8 Monate Führerscheinentzug. Heutzutage so eigentlich, zum Glück, nicht mehr vorstellbar, oder mit den richtigen Anwälten vielleicht doch!??:/ Was ist dann passiert? Mein Chef ist nach den 8 Monaten wieder Auto gefahren und hat da weitergemacht,wo er aufgehört hat. Er ist weiter unter Alk Auto gefahren.8|X/

    Hmm... Das Verwaltungsstrafrecht (Geldstrafe und Führerscheinentzug) ist eine Sache.

    Wenn ich das aber richtig verstehe, wurde Dein Chef vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen oder es wurde überhaupt erst keine Anklage erhoben... Anders geht es ja gar nicht. Finde ich seltsam... Bei einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss mit Todesfolge...

  • Es ist Anfang der 80'ziger Jahre passiert und er hat keine Haftstrafe bekommen. Wie das polizeilich bzw. strafrechtlich bewertet wurde, weis ich nicht. Da kann meiner Meinung nach nur etwas unter den Tisch gekehrt worden sein. Er war als Geschäftsmann mit der Polizei recht eng.

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