das habe ich mich auch schon oft gefragt. ich denke, man darf unterschiede machen.
aber ich weiß nicht, ob das wichtig ist. was, wenn eine schwerkranke bekannte dich jeden tag anruft und dir dir stundenlang ihr leid klagt, bist du dann verpflichtet, mit ihr zu reden? nein, bist du nicht. meine meinung. du schenkst ihr soviel zeit, wie du möchtest, wie es okay für dich ist, und nicht mehr.
bleibst du in der bahn auch sitzen, wenn sich jemand neben dich setzt, der dir unangenehm ist? vielleicht, weil er sehr unangenehm riecht oder betrunken ist? ich bin viel zu oft dann sitzen geblieben, aus höflichkeit. das mache ich nicht mehr. sein recht, zu stinken. mein recht, mich dem nicht auszusetzen, auch ohne mich vorher mit den vermutlich furchtbaren umständen auseinanderzusetzen, die dazu geführt haben.
das ist etwas anderes, als einem hilfsbedürftigen nicht zu helfen oder hilfe zu holen. oder für hilfe zu sorgen, wenn du am telefon merkst, die betrunkene bekannte braucht dringend hilfe. weiß nicht, ob ich das richtig sehe. lg lila