Hallo Maus,
ich denke, das sind zwei Paar Schuhe, die man nicht vergleichen kann!
Zitat von MistmausEinerseits heißt es immer Alkoholikern kann man nicht helfen, soll man auch nicht. Weil es ein sinnloses Unterfangen ist.
Andererseits wird man verurteilt, kommt eine betrunkene Person zu schaden, und man hat nicht geholfen.
Widerspricht sich das nicht.
Das widerspricht sich nicht, denn es macht schon einen Unterschied, ob man einem alkoholkranken "helfen" will, von der Flasche wegzukommen, oder ob man einer "hilflosen" Person die Hilfe verweigert.
Wenn mein Mann heute umfällt, weil er sturzbetrunken ist, würde ich den Notarzt rufen. Er würde Soforthilfe bekommen, ob ihn das aber von der Flasche wegbringt? Wohl eher nicht, wenn er es nicht will.
Genauso ist es, wenn man einem betrunkenen, hilflosen Menschen auf der Straße die Hilfe verweigert.
Das ist unterlassene Hilfeleistung und strafbar!
Du verstehst den Unterschied?
Lieben Gruß
Speedy