Zur Anregung: deine Frau ist in der Therapie.
Das gemeinsame Sorgerecht hat die Voraussetzung, dass die Eltern miteinaner kommunizieren können und das das Wohl des Kindes an erster Stelle steht.
Das ist in deinem Fall nicht gegeben. Es gibt sowas wie einen vorläufigen Sorgerechtsentscheid, der die Indikation der Nichtverfügbarkeit eines Elternsteils voraussetzt.
Ich denke, das ist in deinem Fall gegeben, weil es sch um eine Ausnahmesituation handelt.
Kein Mensch kann verlangen, dass du in einem Notfall erstmal die Zustimmung deiner Frau für ärztl. Eingriffe abwartest, gleiches gilt auch für sämtliche Entscheidungen des täglichen Lebens.
Ich habe für alle Kinder das alleinige Sorgerecht, weil es einfach zu mühsasm ist, immer das Einverständnis des anderen Elternteils einzuholen. Bedenke bitte, dass du nichts, wirklich rein gar nichts, was die Kinder betrifft alleine entscheiden darfst. Das fängt bei Schulausflügen und Klassenfahrten an und endet bei der medizinischen Versorgung. Juristisch gesehen, darfst du deine Kinder nicht mal impfen lassen ohne das Einverständnis deiner Frau.
Besprich dich am Besten mit deinem Anwalt, aber ich denke, dieser Aspekt ist von enormer Wichtigkeit!
Gruß
Heike