Tiger1991 - Kleine Kinder und Co-Abhängig

  • Hi Tiger,


    man kann natürlich nicht in einen Menschen reinschauen und manchmal geschehen tatsächlich Zeichen und Wunder. Aber dass er seinen kalten (und noch dazu lebensgefährlichen) Entzug ausgerechnet jetzt beginnt, wo seine neue Freundin gerade nicht da ist, sodass er wieder bei Dir aufschlagen kann, wirkt schon leicht seltsam. Meiner Meinung nach ist das respektlos Dir gegenüber - und ich drücke mich hier bewusst zurückhaltend aus.Es ist leider ein Muster, dass man nassen Alkoholikern oft sieht. „Seht her, mir geht’s besonders schlecht!“. Das sind die Knöpfe, die er drückt, und Du als Co springst sofort an. Ich habe das bei uns daheim leider viel zu oft live und in Farbe mitbekommen. Lies Dir doch mal den Beginn einiger Fäden im Alkoholikerbereich durch. Da erkennt man, wie Menschen handeln, die es tatsächlich ernst meinen mit dem Aufhören.


    Pass auf Dich und Deine Kinder auf!

  • Hi Tiger!

    Ich finde, du hast in dem Moment einem Menschen, dem Vater deiner Kinder, der in Not war geholfen und das war ok. Ich hätte das vermutlich auch gemacht. Dir war halt nicht bewusst, wie gefährlich ein kalter Entzug ist und hast hier, an der richtigen Stelle, nachgefragt.

    Die Vorwürfe sind in meine Auge etwas deplatziert. Jetzt solltest du das, wenn möglich, aber wieder abstreifen und bei dir bleiben.

    LG, Hera

  • Hallo alle miteinander,

    inzwischen ist fast 1 Jahr seit der Trennung vergangen. Ich habe unser Haus verkauft, bin umgezogen und versuche endlich zur Ruhe zu kommen.

    Leider bin ich immer noch teilweise gefangen.
    Mein ex hat eine neue Partnerin, nur durch sie konnte ich die Kinder mit ruhigen Gewissen zu ihrem Papa lassen. Leider haben sie ebenfalls große Probleme durch das Thema Alkohol und sie ist keine zuverlässige Person mehr für den Umgang meiner Kinder mit ihrem Papa.

    Es gab in den letzten Wochen wirklich krasse Vorfälle, weshalb ich in Abstimmung mit einer Beratungsstelle den Umgang ohne Begleitung komplett untersagt habe.

    Aber ich halte durch.

    Es ist wirklich verstörend teilweise, wie glaubhaft er vermittelt, dass er nichts trinken würde aber hier mit einer Fahne auftaucht.

    wie sehr er die Realität verdreht, er erzählt auch völlig verrückte Geschichten und Lügen in Bezug auf unsere gemeinsame Zeit.

    Ich frag mich langsam, ob eer Alkohol einen wirklich so krass benebeln kann, dass man nicht mehr weiß was real ist und was nicht?

    Hat da jemand Erfahrung mit?

    Für die Kinder ist es natürlich komisch, dass sie ihren Papa immer nur mal sporadisch sehen, aber ich sag dann immer er hat noch Erwachsenenthemen zu klären und ihre einzige Sorge ist es glücklich zu sein.

    Es ist einfach sooo anstrengend sich das Sorgerecht mit einem Alkoholiker zu teilen.

    Jede Unterschrift, jede Entscheidung schwankt in Abhängigkeit von seinem Pegel. Ich muss wochenlang hinterher rennen.

    Hat es jemand zufällig schon mal geschafft dem anderen Elternteil auf Grund von Alkohol das Sorgerecht entziehen zu lassen?

  • Hallo

    Nein, dass sorgerecht wird nur entzogen wenn es zu einer ernsthaften kindeswohlgefährdung kommt, sprich vernachlässigung, gewalt oder missbrauch. Die latte für einen sorgerechtsentzug liegt sehr hoch. Alkohol muss nicht zwingend dazu führen.

    Im übrigen, ich bin alkoholiker und habe das alleinige sorgerecht für meine tochter damalig eingeklagt. Es geht also auch ganz anders.

    Mal abgesehen davon kann man über das jugendamt oder auch anwalt eine vollmacht erteilen lassen, wo es eben um die entscheidung geht zum wohle des kindes. Juristisch heisst es entscheidung von erheblicher oder unerheblicher bedeutung. Zum anderen dauert ein sorgerechtsentzug/verfahren jahre, da erst alle aussergerichtlichen möglichkeiten genutzt werden müssten. Also bleibt nur der gang zum jugendamt und anwalt...

    Gruss

    Ps: ganz vergessen, du könntest einen "begleiteten umgang" beim jugendamt beantragen wenn du eine kindeswohlgefährdung siehst.

    Einmal editiert, zuletzt von _Eternal_ (20. März 2026 um 17:04)

  • Ps: ganz vergessen, du könntest einen "begleiteten umgang" beim jugendamt beantragen wenn du eine kindeswohlgefährdung siehst.

    Vielen Dank für deine Antwort.

    Ich sehe das Kindeswohl tatsächlich gefährdet, zum einen fährt er mit den Kindern unter Alkohol Auto, zum anderen hat er die Kinder bspw sternhagelvoll nachts um 3 durchs Dorf geschleppt, meine Kinder sind 4 und 6.

    mein größtes Problem ist vor allem, dass er seiner Aufsichtspflicht einfach oft nicht nach kommt, ewig lange mit Freunden auf dem Balkon sitzt und Bier trinkt, während die Kinder in der Wohnung sich selbst überlassen sind.

    Ich werde mich mal beim Jugendamt erkundigen, die Kinder sollen ja auf alle Fälle die Chance haben ihren Papa zu sehen, aber eben in einem sicheren Rahmen.

  • Hallo erst mal.

    Ich bin in einer ähnlichen Situation, nur relativ frisch getrennt.
    Aktuell liegt die alleinige Obhut bei mir, das Sorgerecht teilen wir uns.


    Dass man zeitweise nicht wusste, ob die Kinder ihn betreuen, oder er die Kinder, hat bei uns vor Gericht auch erstaunlich wenig Gewicht gehabt. Auch physische Übergriffe mir gegenüber waren ziemlich egal. Sogar dass die Jüngste (4 Jährig) zeitweise Angst vor ihm hat, wurde als eher abgetan.
    Ausschlaggebend war einzig, dass er im Suff zwanghaft mit den Kindern über unsere Trennung reden will und dabei über mich lästert. Vielleicht kannst du in Richtung „Loyalitätskonflikt“ etwas finden? Darauf hat der Richter in unserem Fall sehr empfindlich reagiert. Zu meinem Glück verfüge ich über mehrere Videos, in denen er den Kindern Vorträge über meine Bosheit hält.

    Same hier. Die Geschichten werden mit jeder Erzählung abstruser.

  • hallo Tiger1991

    bei dem verhalten von deinem ex bekomm ich nen hals:roll: ich würde da ganz schnell einen termin beim jugendamt machen und klare grenzen ziehen. zum anderen würd ich auch einen anwalt aufsuchen, er braucht mal einen schuss vor den bug.

    du bist auch nicht verpflichtet ihm hinterher zu rennen wegen jeder entscheidung. wie schon gesagt, sind nur die entscheidung von erheblicher bedeutung wichtig für dich und ihn. das heißt zum beispiel die schulwahl oder auch medizinische eingriffe(ausser notfälle). genauere info's infos dazu gibts beim jugendamt. du musst in dem fall auch nicht zwingend die kommunikation mit ihm aufrecht erhalten. es reicht im zweifel die kontaktdaten dem jugendamt zu geben und die kümmern sich dann darum und er bekommt eine einladung zum gespräch. ganz wichtig wäre bei deinem fall das du auf einen begleiteten umgang bestehst, da du eine kindeswohlgefährdung siehst(sehe ich auch so). meist läuft ein begleiteter umgang über einen freien träger, ein bis zweimal die woche für ein bis zwei stunden.

    was PinkiePie schrieb, solltest du auch im auge behalten. im eigentlichen wird der "loyalitätskonflikt" als kindeswohlgefährdung betrachtet. deswegen hat der richter auch sehr empfindlich reagiert. das kann sogar soweit gehen, dass die kinder einen eigenen rechtsbeistand zugeordnet bekommen, der sich einzig allein um ihre interessen kümmert. beide elterteile sind dann aussen vor. also das verächtlich/beeinflussen machen von elternteilen, egal von welcher seite, gilt als kindeswohlgefährdung.ich drück dir die daumen das du schnell eine reglung findest. ich wünsche dir und deinen mäusen alles gute...

    gruss eternal

  • Nein, dass sorgerecht wird nur entzogen wenn es zu einer ernsthaften kindeswohlgefährdung kommt, sprich vernachlässigung, gewalt oder missbrauch. Die latte für einen sorgerechtsentzug liegt sehr hoch. Alkohol muss nicht zwingend dazu führen.

    Hallo Tiger1991,


    Was auch ein Grund für eine gerichtlich vereinbarte Vollmacht oder sogar einem Sorgerechtsentzug ist, ist eine fehlende Erreichbarkeit. Wenn ein Elternteil bei erheblichen Entscheidungen die zum Wohle der Kinder getroffen werden müssen (Gesundheit, Schule, o.ä.) nicht zu erreichen ist, kann man beim Familiengericht die Unterschrift ersetzen lassen. In der Anhörung kommt es dann häufig dazu, dass eine Vollmacht für den Elternteil mit der Alltagssorge vereinbart wird. Das stellt dann den geringstmöglichen Eingriff in das Elternrecht dar. Lass dich mal von einem Anwalt im Familienrecht oder beim Jugendamt beraten.

    Solche Vollmachten kann man dann bei Gericht auch so formulieren lassen, dass sie nur im Rahmen eines Verhandlungstermines aufgehoben werden können.

  • Hallo Tiger,

    es tut mir leid, dass du sowas durchmachen musst. Ich kann mir gut vorstellen, wie grausam das für dich ist. Und welche Schäden das bei den Kindern verursacht.

    Meine Kinder sind inzwischen groß und verweigern sich dem Vater. Ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen. Jugendamt und Anwalt. Das sind die Zauberwörter. Das Sorgerecht zu entziehen scheint fast unmöglich zu sein, aber vielleicht findest du eine Möglichkeit für sicheren Umgang bzw. für Umgang mit Auflagen. Ich brauche auch ständig seine Zustimmung für Entscheidungen. Dafür gibt es Wege beim Gericht. Mühsam, aber machbar.

    Zu deiner Frage mit den Lügen und der erfundenen Vergangenheit und Realität. Das kenne ich. Mein Mann führt ein Doppelleben. Er erklärt z. B. sein krankes Aussehen mit einer Krebserkrankung, die es nie gab. Sogar Krebskranken erzählt er das und sammelt sich Mitleid. Angeblich konsumiert er nicht mehr, bestellt sich aber bei jeder Gelegenheit Alkohol und begründet das dann mit einem besonderen Anlass. Mein Mann hat die letzten 3 Jahre neu erfunden und selbst die gewaltsame Attacke gegen unsere Tochter stellt er ihr gegenüber anders dar. Für sie ist das besonders schmerzhaft.

    Ich habe mich oft gefragt, ob es unbewusste Verdrängung ist oder bewusstes Lügen oder eine krankhafte Wahrnehmung. Ich weiß es nicht. Bitte lass dich aber nicht beirren. Geh weiter deinen Weg. Du hast so viel geschafft und bist so stark. Deine Wahrnehmung ist richtig und du darfst dich verteidigen. Ich habe gelernt, dass andere das ganz genau einzuordnen wissen. Der Suchtkranke kann diese Scheinwelt nicht ewig aufrechterhalten.

    Ich schicke dir ganz viel Kraft.


    LG ☀️

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