Hallo alle!
In der Reha habe ich viele Patienten kennengelernt, die wegen ihrer Alkoholsucht einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 50 hatten. Welche Erfahrungen habt Ihr mit der Beantragung eines solchen Ausweises?
- Berechtigt die Diagnose "Alkoholabhängigkeit" zum Antrag eines Schwerbehindertenausweises? Welcher GdB ist hier üblich?
- Muss nach dem Antrag die zweijährige Heilungsbewährung abgewartet werden?
- Genügt als Nachweis der Entlassungsbericht der Reha, in dem die Diagnose ja eindeutig aufgeführt ist?
Was ist sonst noch zu beachten? Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht?
Vielen Dank für die Infos!
LG
Quadrat