in meinem bekanntenkreis gab es so etwas ähnliches. leider war das kompliziert. die frau musste die gekündigte wohnung übergeben, aber das ging nicht, weil sie ja noch bewohnt war. auch wenn der exfreund nicht im mietvertrag stand. der vermieter hatte dadurch anspruch auf eine sogenannte nutzungsentschädigung. sie hätte dringend und möglichst sofort, als klar wurde, dass er nicht auszieht, eine rechtsberatung gebraucht und eine räumungsklage erheben müssen. bitte frage jemanden, der sich damit auskennt!
lg lila