Viholi - Vorstellung

  • Hallo viholi,

    nur kurz: Ich finde es toll, dass du eine Lösung mit deinen Kindern findest. Dein Großer wird sicher zurecht kommen und stolz auf dich sein und froh sein, wenn du gesund bist.

    Dass du dich nicht mit Freunden gut ausstauschen kannst liegt sicher daran, dass man als nicht betroffene Person vieles nicht nachvollziehen kann. Hier im Forum verstehen die Menschen, was Sache ist.

    Viele Grüße
    Seeblick

  • viholi , ich habe dein PDF umgewandelt und nun ist sie lesbar. Bitte in Zukunft darauf achten, direkt hier zu schreiben. Oder schreibe in Word vor und kopiere es dann hier rein.

    Danke

    Gruß Hartmut

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    Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe!

  • Vielen lieben Dank, Hartmut.

    Ich hatte es extra in Notes geschrieben, weil ich in Etappen schrieb und Angst hatte, dass es dann weg ist.

    Demnächst wieder direkt hier oder laut deinem Tipp 👍💡

  • Ich habe mir damals schon relativ schnell den Gedanken impliziert " irgendwann, nicht bald sondern irgendwann, kann ich mit Sicherheit mal auf ner Feier was trinken, nur in Gesellschaft, bloß nicht alleine im stillen Kämmerlein.

    Das ist das klassische Einfallstor für das Suchtgedächtnis und den Rückfall, so meine bescheidene Meinung nach mehr als 9 Jahren Abstinenz. Sobald sich im Hirn der Gedanke Platz verschafft, irgendwann gehe doch noch mal was mit dem Stoff, ist es keine Frage des "OB", sondern des "WANN", bis es zum Trinken kommt. Ich nenne es daher einen geheimen Trinkvorbehalt.


    Auch ich hatte anfangs diesen Gedanken noch. Es hat ein paar Monate gedauert, bis ich ihn -hoffentlich auf Dauer- vertreiben konnte.


    Nun zu meiner Reha-Maßnahme.

    Sie ist bewilligt, mit allem was ich beantragt habe für die Kinder, plus Wunschklinik. Super Neuigkeiten!!!!

    Hervorragend.


    Gerichtsverhandlung: Ich schlussfolgere aus den Ausführungen, dass Du Wiederholungstäterin sein dürftest. Da ist es sehr naheliegend, dass die Staatsanwaltschft keinen Strafbefehl als rein schriftliche Ahndung der Tat beantragt, sondern nun Anklage erhebt, um durch eine öffentliche Hauptverhandlung auf Dich einzuwirken, damit Du zukünftig ein straffreies Leben führst.


    Gib nur dem Anwalt die Daten Deines Reha-Aufenthalts, damit er bei Gericht auf eine späte Terminierung drängen kann. Wäre für Dich besser, nach einer Therapie mit einer entsprechend positiven Bescheinigung der Einrichtung aufzuschlagen. Das kann evt. die Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ein klein wenig verkürzen. Genaueres kann Dir der Anwalt sagen.


    Das gilt nicht nur für Verkehrsstraftäter.


    Aber erst einmal sollte die Reha im Fokus stehen, um schön Schritt für Schritt zu gehen. Zuerst Dein Alkoholproblem lösen, dann löst sich das Führerscheinproblem auch irgendwann. Letzteres hängt nunmal vor Ersterem ab.


    Ich wünsche gutes Gelingen

  • Lieber Carl Friedrich,

    Ich sehe das rückblickend genauso wie du es schreibst. Es war nicht die Frage ob, sondern wann es passiert.

    Zum Glück habe ich das nun verstanden.

    Die Informationen bezüglich der Gerichtsverhandlung sind sehr hilfreich für mich, ich danke dir dafür.

    Wo ist der der Unterschied zwischen Verkehrsstraftäter Trunkenheit im Verkehr?

    Ich gehe langsam, step by step voran, das ist der Weg, da hast du Recht.

  • Hallo

    Gut ist auch ,wenn du jetzt schon in eine Gruppe gehen würdest.Dort kannst du deine Anwesenheit dokumentieren lassen.

    Das unterstreicht deine Bereitschaft auf eine dauernde Trockenheit und zeigt das du dein Problem erkannt hast und aktiv daran arbeitest.Es kann auch später bei einer MPU,die du wahrscheinlich bis sicher machen musst sehr gut helfen eine positive Prognose zu erreichen.

    Ist zwar noch lange bis dahin,aber gut vorbereitet ist immer ein Vorteil.

    Bin selbst ein Wiederholungstäter,zwar schon fast 30 Jahre her aber sowas vergisst man nicht.

    Drück dir die Daumen für deine Therapie und das Danach.

    LG Bolle

    Der Weg ist das Ziel(Konfuzius)

    Seit 1.1.2014 trocken

  • Wo ist der der Unterschied zwischen Verkehrsstraftäter Trunkenheit im Verkehr?

    Da gibt es eine Menge. Ob andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet oder gar verletzt wurden (Unfall mit Sach- und/oder Personenschaden §315c StGB) oder es bei einer einfachen Fahrt unter Alkohol/Drogeneinfluss (§316 StGB) geblieben ist.

    Besonders teuer wird es, falls zusätzlich noch eine Unfallflucht begangen wurde, um die Rauschfahrt zu verdecken.


    Es gibt zig Konstellationen, Deine kenne ich nicht und konkreter Rechtsrat wird und darf das Forum gar nicht erteilen, nur allgemeine Hinweise, die ganz leicht auch ergoogelt werden können.

    Ich gehe langsam, step by step voran, das ist der Weg, da hast du Recht.

    Genau so ist es richtig. Erst mal die Reha, anschließend die Nachsorge + Abstinenznachweise und wenn die Sperrfrist des Gerichts vor dem Ablauf steht, die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Dann folgt die Anordnung der MPU. Aber bis dahin ist es noch ein Stück weit hin, eher etwas für 2025.

  • Ja das hab ich auch schon gelesen, auch das online Selbsthilfe nicht anerkannt wird. Das Problem ist meine Infrastruktur und mein soziales Netzwerk.

    Die Gruppen, es gibt 2 in der nächsten Stadt, sind immer um 19 oder 19:30 Uhr. An sich sinnvoll, wenn man mobil ist. Ich habe keinen der jede Woche abends auf die Kinder aufpassen kann und die Busverbindung macht es mir fast unmöglich das umzusetzen.

    Hab aber trotzdem gestern schon mit einer der Gruppen Kontakt aufgenommen und der Mann am Telefon sagte mir, es wäre auch kein Problem, wenn ich nicht jede Woche kann. Ich muss gucken,wie ich das realisiere kann.

    Auch gibt es so einen Kurs bei der Diakonie, den ich MPU vorbereitend machen kann dann. Ginge von der Uhrzeit etwas besser zu realisieren, kostet aber ne Stange Geld.

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