sein recht, zu stinken. mein recht, mich dem nicht auszusetzen, auch ohne mich vorher mit den vermutlich furchtbaren umständen auseinanderzusetzen,
Das ist so gut. Ich liebe solche Beispiele.
Auch wieder überspitzt. Wenn Deine Bekannte Dich anruft und einen medizinischen Notfall hat... Oder wenn sie die Telefonnummer von der nächsten SHG möchte... Oder irgendetwas wirklich Sinnvolles von sich zu geben hat. Dann kann man über ein Gespräch nachdenken.
Aber so? Was hat Euch beiden jetzt dieses Gespräch gebracht? Du fühlst Dich schlecht. Und sie? Ist ihren Senf bei Dir los geworden. Saufen tut sie dennoch munter weiter. Oder vielleicht gerade erst recht.
Du kannst Dich gerne wieder melden, wenn Du nüchtern bist
Du würdest das ja nicht vor versammelter Mannschaft rufen und sie damit diffamieren. Sondern es ihr selbst so sagen.
Bei mir kam vieles zusammen, was mich zum Aufhören bewegt hat. Wenn mir ein guter Freund sowas gesagt hätte, hätte das zumindest nicht geschadet. Ich wäre beleidigt gewesen. Aber wieder ein Körnchen mehr gesät, dass keimen kann. Bis zur Erkenntnis.
wo und wann ich unterschiedliche machen soll.
Ganz besonders da, wo es darum geht, Dich zu schützen. Ich unterhalte mich mit keiner alkoholisierten Person. Weil es mir nicht gut tut. Es mir unangenehm ist. Es steht der Person frei, sich nüchtern zu melden.