Mundspülungen, die alkoholfrei sein müssen
Ich habe keine Mundspülungen missbräuchlich getrunken
Ich weiß noch nicht mal, ob in meiner überhaupt Alkohol enthalten ist, da ich sie nur zum Spülen benutze. Und wenn Alk darin ist, steht noch gar nicht fest, ob es sich um den einwertigen (uns betreffenden) oder den mehrwertigen Alk handelt, der uns kalt lässt.
Ich wüsste auch keinen Grund, warum meine behandelnden Ärzte nichts von meiner Alkoholkrankheit wissen dürfen
Es ist die alte Leier hier im Forum. Es gibt Herrschaften, die sehr offen damit umgehen und andere, zu denen ich zähle, die exakt die einweihen, die es im konkreten Einzelfall auch was angeht. Und die suche ich mir immer noch selbst aus.
Was geht's den HNO an, der meine Gehörgänge säubern darf oder den Hautarzt, der mal eben z.B. 'ne Warze weg schnibbelt? Exakt gar nichts, da die konkrete Behandlung davon nicht mal ansatzweise tangiert ist.
Ich bin mit meinem restriktiven Kurs zufrieden und unfallfrei unterwegs. Ergo habe ich für mich wohl alles richtig gemacht.
Da hier vornehmlich Neuankömmlinge aktiv sind, habe ich diese Zeilen zum Zweck des Nachdenkens geschrieben, damit sie ihren eigene Vorgehensweise finden, zu der sie dann auch stehen können und vor allem mit ihr auch zufrieden sind. Und das lässt sich sicherlich unterschiedlich handhaben.
Gruß
Carl Friedrich